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Leister LE 700 Instructions D'utilisation page 9

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  • FRANÇAIS, page 20
Service und Reparatur
• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten Leister Service-Stellen ausführen zu lassen. Diese ge-
währleisten innert nützlicher Frist einen fachgerechten und zuverlässigen Reparatur-Service mit Original-
Ersatzteilen gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
Gewährleistung
• Für dieses Gerät besteht grundsätzlich Gewährleistung gemäß den gesetzlichen / länderspezifischen Bestimmungen
ab Kaufdatum (Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein). Entstandene Schäden werden durch Ersatzlieferung
oder Reparatur beseitigt. Heizelemente sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
• Weitere Ansprüche sind, vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen, ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind,
werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Ansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert worden sind.
Einbauerklärung
(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz erklärt hiermit, dass die unvoll -
ständige Maschine
Bezeichnung:
Typ:
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen -
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n):
Harmonisierte Normen:
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Patrick Rieder, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 05.02.2013
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zuge-
führt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Eu-
ropäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in nationales
Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer umwelt-
gerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Lufterhitzer
LE 700; LE 3000; LE 3300; LE 5000; LE 10000 S
Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
RoHS - Richtlinie 2011/65
EN 12100-1, EN 12100-2, EN 60204-1, EN 14121-1,
EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-6-2,
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3,
EN 61000-3-12, EN 61000-3-11 (Z
EN 62233, EN 60335-2-45, EN 50581
Bruno von Wyl, CTO
),
max
Beat Mettler, COO
9

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