Vorbemerkung; Zeichen Und Symbole; Wichtige Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise - B+B RL-120 Mode D'emploi

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RL-120 / SL
| Rollator

1. Vorbemerkung

Lieber Benutzer,
mit dem Erwerb Ihres B+B-Rollators RL-120 erhalten Sie ein deutsches
Spitzenprodukt, das durch seine Variabilität neue Maßstäbe setzt.
Das Modell RL-120 SL erlaubt eine verbesserte Anpassbarkeit für
große Menschen ab 180 cm Körpergröße. Die Ihnen vorliegende
Bedienungssanleitung soll Ihnen dazu dienen, sich mit der Bedienung
und Handhabung des Rollators besser vertraut zu machen.
Bitte lesen und beachten Sie vor der ersten Inbetriebnahme Ihres
neuen Rollators aufmerksam die Bedienungsanleitung. Diese ist
ein fester und notwendiger Bestandteil des Rollators. Bewahren
Sie die Bedienungsanleitung griffbereit auf und geben Sie diese bei
Weitergabe des Rollators mit.
Für Benutzer mit Sehbehinderung ist dieses Dokument als PDF-Datei
auf unserer Internetseite www.bischoff-bischoff.com zugänglich.
Reparatur- und Einstellarbeiten erfordern eine spezielle technische
Ausbildung und dürfen daher nur von Fachhändlern durchgeführt
werden, die durch die Bischoff & Bischoff GmbH autorisiert sind.

1.1. Zeichen und Symbole

4
Wichtig! Bezeichnet besonders nützliche
Informationen im jeweiligen Sachzusammenhang.
Achtung! Bezeichnet besonders sicherheitsrelevante
Hinweise. Bedienungsanleitung beachten!

2. Wichtige Sicherheitshinweise

2.1. Allgemeine Sicherheitshinweise

Max. Belastbarkeit des RL-120 / SL: 120 kg.
Beachten Sie die Klemmgefahr beim Zusammen- und
Auseinanderfalten. Es dürfen sich keine Kleidungsstücke oder
Körperteile zwischen beweglichen Teilen verfangen.
Mindesteinstecktiefe der Griffrohre beachten.
Jede Bremse wirkt nur auf ein Laufrad.
Der Korb darf mit max. 5 kg beladen werden.
Zur Reinigung keine aggressiven oder ätzenden Mittel verwenden.
Vor jedem Fahrtantritt ist der Rollator auf Unversehrtheit zu prüfen.
Die Funktionstauglichkeit der Bremse ist zu überprüfen.
Die Oberflächen des Rollators können sich bei direkter
Sonneneinstrahlung aufheizen. Es besteht Verletzungsgefahr.
Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt
hat oder hätte führen können, unverzüglich dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Dieses
gibt die Meldung unverzüglich an die für den Betreiber zuständige
Behörde weiter und informiert weiterhin den Hersteller und die für
den Hersteller zuständige Behörde.
Bischoff & Bischoff GmbH | 21.10.2019 - Revision: 1
RL-120 / SL
Rollator |
5

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