Bestimmungsgemäße Verwendung; Verantwortung Des Betreibers - GOWEIL MS 100 Manuel D'utilisation

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22
2 Sicherheit
Pos : 2.3 /KN2006- SM/Sic herheit/001 1.0 Einführung @ 8\mod_1142427208593_1.doc @ 77470
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz des
Personals sowie für den sicheren und störungsfreien Betrieb.
Die Nichtbeachtung der in dieser Anleitung aufgeführten Handlungsanweisungen und Sicherheitshinweise kann
zu erheblichen Gefährdungen führen.
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist ausschließlich für die hier beschriebene bestimmungsgemäße Verwendung konzipiert und
konstruiert.
Der Messerschleifer ist ausschließlich für das Schleifen von konkaven Bogenmessern, mit der
Zusatzausrüstung „Linearschleifeinheit" auch für gerade Messer von landwirtschaftlichen Pressen und
Ladewagen bestimmt.
Jeder andere Verwendungszweck gilt NICHT als bestimmungsgemäß. Für daraus entstandene Schäden oder
Unfälle haftet der Hersteller NICHT!
Das Risiko trägt allein der Betreiber. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind
ausgeschlossen.
2.2

Verantwortung des Betreibers

Die Maschine wird im gewerblichen und privaten Bereich eingesetzt. Der gewerbliche Betreiber der Maschine
unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich der Maschine gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen
am Einsatzort der Maschine ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb der
Maschine umsetzen.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der Maschine prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese falls erforderlich
anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung eindeutig
regeln und festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Maschine umgehen, die Anleitung
gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die Gefahren informieren.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen.
10.03.2009
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WARNUNG!
Gefahr durch Fehlgebrauch!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder andersartige
Benutzung der Maschine kann zu gefährlichen Situationen führen.
Deshalb:
– Maschine nur bestimmungsgemäß verwenden.
Alle Angaben in dieser Betriebsanleitung strikt einhalten.
Insbesondere folgende Verwendungen der Maschine unterlassen:
– sämtliche Schleifarbeiten die nicht in die bestimmungsgemäße Verwendung fallen
Messerschleifer MS 100
Sicherheit
5

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