Opel ASTRA 2021 Mode D'emploi page 33

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g) Alle Instandsetzungen, einschließ-
lich Reparaturen von Unfall-
schäden, Karosserie- und Lackar-
beiten, müssen entsprechend den
Richtlinien von Opel ausgeführt
werden. Insbesondere bei
Schweißarbeiten sind unbedingt
die Richtlinien von Opel zu
beachten, um die Sicherheit des
Fahrzeugs nach der Instandset-
zung zu gewährleisten sowie um
den Erfordernissen eines dauer-
haften Rostschutzes und den Rost-
schutzmaßnahmen Genüge zu tun.
h) Alle Garantieansprüche enden mit
Ablauf der jeweiligen Garantiezeit.
Für einen innerhalb der jeweiligen
Garantiezeit berechtigt angemel-
deten, aber bis zu deren Ablauf
nicht beseitigten Mangel gilt die
Garantiezusage für dieses Bauteil
bis zur Beseitigung des Mangels,
sofern die Verzögerung durch
Opel oder den Opel Partner zu
vertreten ist.
i) Ist der Fehler nicht vorführbar oder
das Vorliegen eines Fehlers oder
die Beseitigung strittig, erlischt der
Anspruch zwei Monate nach der
letzten Nachbesserung oder der
Erklärung des Opel Partners oder
von Opel, der Fehler sei beseitigt
oder es liege kein Fehler vor.
j) Eine Unterbrechung oder ein Neu-
beginn der jeweiligen Garantiezeit
durch Nachbesserung oder Prü-
fung der Beanstandung oder Ver-
handlungen über den Anspruch
begründende Umstände ist ausge-
schlossen.
k) Für die bei der Nachbesserung
eingebauten Teile wird bis zum
Ablauf der jeweiligen Garantiezeit
gemäß Abschnitten 1.1 bis 1.3 die
gleiche Garantie gewährt wie für
das Kraftfahrzeug, d. h. die
Garantie verlängert sich durch die
Instandsetzung oder den Aus-
tausch von Teilen nicht, auch nicht
für die ausgetauschten oder
instandgesetzten Teile.
l) Ersetzte Teile werden Eigentum
von Opel.
m)Opel behält sich das Recht vor,
das Fahrzeug vor der Nachbesse-
rung oder dem Austausch von
Teilen zu begutachten.
Opel Garantien
n) Garantieleistungen erfolgen bis
zur ausdrücklichen Bestätigung
durch Opel grundsätzlich nur unter
dem Vorbehalt, dass im Rahmen
eventueller nachträglicher Prü-
fungen (z. B. Teileprüfungen) die
Rechtmäßigkeit des Garantiean-
spruches bestätigt wird. Ergibt die
Prüfung, dass kein Garantiefall
vorliegt, sind angefallene Repara-
turkosten durch den Auftraggeber
zu tragen.
o) Erklärungen oder Zusagen Dritter
jedweder Art, die in irgendeiner
Weise von den hier beschriebenen
Garantieumfängen und -bedin-
gungen abweichen, sind für Opel
nicht bindend.
p) Für Bereifung leistet Opel nur
dann Garantie, wenn der End-
kunde vorher Garantieansprüche
beim Hersteller dieser Produkte
gestellt hat. Eine gerichtliche Inan-
spruchnahme ist nicht erforderlich.
q) Für Sonderauf- und -umbauten,
die von Dritten hergestellt und von
Opel geliefert wurden, bietet Opel
keine Garantie.
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