Garantiebedingungen - Opel ASTRA 2021 Mode D'emploi

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Opel Garantien
1.4. Einhaltung der
Wartungsintervalle
Die Garantiezusagen sind an die
Einhaltung der jeweiligen durch Opel
vorgegebenen Inpsektions- und
Serviceintervalle geknüpft. Details
hierzu finden Sie im Betriebsanlei-
tungskapitel "Service und Wartung".

2. Garantiebedingungen

a) Die Garantiezeiten beginnen
jeweils ab Lieferung durch den
erstausliefernden Opel Partner
oder ab Erstzulassung, je
nachdem, welches dieser Ereig-
nisse zuerst eintritt.
b) Die Garantien gehen ausschließ-
lich auf kostenlose Nachbesse-
rung des Kraftfahrzeugs durch
einen Opel Service Partner, d. h.
Opel ist gemäß dieser Garantie
nur dazu verpflichtet, Teile durch
einen Opel Service Partner nach
Wahl von Opel instand setzen
oder austauschen zu lassen.
Instandsetzung oder Austausch
defekter Teile erfolgt durch den
Opel Service Partner, zu dem das
Fahrzeug gebracht wird, ohne
Berechnung von Teilen oder
Arbeitslohn. Opel behält sich das
Recht vor zu entscheiden, ob Teile
instandgesetzt oder ausgetauscht
werden.
c) Ansprüche gegen Opel, die über
solche kostenlosen Reparaturen
hinausgehen, sind nicht Teil dieser
Garantien und davon ausge-
schlossen. Insbesondere
gewähren diese Garantien nicht
das Recht, Ersatzlieferung oder
Lieferung eines mangelfreien
Fahrzeugs zu verlangen. Ausge-
schlossen sind auch Ersatzan-
sprüche, z. B. auf Stellung eines
Ersatzfahrzeugs, Schadenser-
satz, inklusive Ersatz für Neben-
und Folgeschäden (z. B. Mietwa-
genkosten, Hotelkosten oder
Ersatz für frustrierte Aufwen-
dungen, Verlust von persönlichem
Eigentum oder Einkommen), die
nach den Regelungen dieser
Garantien nicht ersatzfähig sind.
d) Die Garantien beschränken sich
darauf, das Fahrzeug in einen
Zustand zu versetzen, der einer
normalen Abnutzung des Fahr-
zeugs entsprechend Alter, Kilome-
terstand und Pflegezustand zum
Zeitpunkt der Instandsetzung ent-
spricht. Sollten die Instandset-
zungskosten netto ohne Umsatz-
steuer den Zeitwert des
Fahrzeugs ohne Schaden über-
steigen, wird nur der Zeitwert
ersetzt.
e) Garantieansprüche können nur
unter Vorlage des ausgefüllten
Service- und Garantieheftes mit
der vom liefernden Opel Partner
ausgefüllten und unterschrie-
benen Internationalen Garantieur-
kunde erhoben werden. Um die
Garantieansprüche zu erhalten,
müssen alle durchgeführten Ser-
vice-Arbeiten (Inspektionen, Kor-
rosionsschutz-Service) dokumen-
tiert werden.
f) Die Garantien sind an das Fahr-
zeug gebunden und bleiben auch
bei Halterwechsel gültig. Dieses
Service- und Garantieheft muss
dem nächsten Eigentümer über-
geben werden, damit auch dieser
ggf. Ansprüche geltend machen
kann.

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