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Baby Jogger City Select 2 Instructions D'assemblage page 45

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GEWÄHRLEISTUNG / LEBENSLANGE GARANTIE
Die Erstnutzer eines Kinderwagens von Baby Jogger erhalten eine lebenslange Garantie auf
Produktionsfehler beim Kinderwagengestell für die gesamte Nutzungsdauer. Daneben hat der Käufer des
Kinderwagens die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, die durch die Garantie nicht
eingeschränkt werden. Näheres hierzu finden Sie nachfolgend:
I – GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES KÄUFERS
Bei Käufen in Deutschland hat der Käufer eines Kinderwagens oder anderer Produkte von Baby Jogger bei
Mängeln, die bereits bei Übergabe des Produktes an den Käufer vorhanden waren, gegen den jeweiligen
Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für einen
Zeitraum von 2 Jahren ab Lieferung des betroffenen Produktes an den Käufer.
II – LEBENSLANGE GARANTIE VON BABY JOGGER AUF KINDERWAGENGESTELLE:
Die NWL Germany GmbH, Albert-Einstein-Ring 17, 22761 Hamburg ("Baby Jogger"), räumt eine lebenslange
Garantie auf Produktionsfehler (d.h. Fehler, die während des Produktionsprozesses aufgetreten sind) beim
Kinderwagengestell für Käufe in Deutschland ab dem Tag des Kaufvertragsschlusses ein. "Lebenslang"
bedeutet, dass die zuvor genannten Fehler für die gesamte Zeit der Nutzung des Kinderwagens durch den
Erstnutzer für Kinder innerhalb der in der Bedienungsanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze
abgedeckt sind. Der Erstnutzer muss im Besitz des Original-Kaufbelegs sein. Vorausgesetzt ist eine
sachgemäße Verwendung, Handhabung und Pflege des Kinderwagens gemäß der Bedienungsanleitung.
Für den Fall, dass der Erstnutzer einen Fehler am Kinderwagengestell entdeckt, der von der Lebenslangen
Garantie abgedeckt ist, muss er seinen daraus folgenden Garantieanspruch innerhalb von 20 Jahren ab
dieser Entdeckung gegenüber Baby Jogger geltend machen, damit dieser Anspruch nicht verjährt.
Diese Lebenslange Garantie gilt nicht bei:
• Korrosion oder Rost;
• Schäden durch fehlerhafte Installation oder Montage von Teilen oder Zubehör von Dritten;
• Vorsätzliche Schäden oder Schäden, die auf Missbrauch, Unfall, Fahrlässigkeit oder Schäden durch die
Benutzung auf Treppen oder Rolltreppen zurückzuführen sind;
• Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen oder Händler; für Informationen über autorisierte
Personen wenden Sie sich bitte an den Baby Jogger Kundendienst unter http://babyjogger.de/kontakt/;
• Gewerblicher Nutzung.
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Lebenslangen Garantie:
• Vorlage des Original-Kaufbelegs durch den Erstnutzer;
• Vorlage der Seriennummer und des Herstellungsdatums. Diese finden Sie an der
• Ansprüche aus der Lebenslangen Garantie müssen dem Kundendienst von
• Im Falle von Produktionsfehlern beim Kinderwagengestell, die die oben genannten
• Soweit Gültige Garantieansprüche außerhalb des Landes, in dem der Kinderwagen gekauft wurde, geltend
gemacht werden, gehen die möglicherweise zusätzlich anfallenden Versandkosten für die Rücksendung des
Kinderwagens zu Lasten des Kunden;
• Im Falle Gültiger Garantieansprüche ersetzt Baby Jogger nach eigener Wahl entweder die defekte
Komponente oder den gesamten Kinderwagen.
HINWEIS AN KÄUFER EINES KINDERWAGENS VON BABY JOGGER: Die eingeräumte Lebenslange
Garantie von Baby Jogger als Hersteller des Kinderwagens besteht neben den gesetzlichen
Gewährleistungsrechten des Käufers gegenüber dem Verkäufer des Kinderwagens, d.h. die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Käufers aus dem Kaufvertrag werden hierdurch weder berührt noch
eingeschränkt und können daher in vollem Umfang geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob ein
Garantiefall vorliegt oder diese Lebenslange Garantie gegenüber Baby Jogger in Anspruch genommen wird.
Innenseite der Querverstrebung über dem Korb.
Baby Jogger unter http://babyjogger.de/kontakt/ gemeldet werden, unter
Vorlage des Kaufbelegs, der Seriennummer, des Herstellungsdatums und einer
aussagekräftigen Beschreibung des Produktionsfehlers, einschließlich relevanter
Bilder und/oder Videos;
Anforderungen erfüllen ("Gültiger Garantieanspruch"), wird Baby Jogger dem
Erstnutzer einen vorausbezahlten Versandaufkleber für die Rücksendung des
defekten Kinderwagens zur Verfügung stellen;
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