Übersichten, technische Daten
Handhabung von EGB–Baugruppen
Grundsätzlich gilt, daß elektrostatische Baugruppen nur dann berührt
werden sollten, wenn dies wegen daran vorzunehmenden Arbeiten
unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen auf keinen Fall
so an, daß dabei Baustein–Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden, wenn
–
man über ein EGB–Armband ständig geerdet ist, oder wenn
–
man EGB–Schuhe oder EGB–Schuhe–Erdungsschutzstreifen in
Verbindung mit einem EGB–Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muß der eigene
Körper entladen werden. Dies kann in einfachster Weise dadurch
geschehen, daß unmittelbar vorher ein leifähiger, geerdeter Gegen-
stand berührt wird (z. B. metallblanke Schaltschrankteile, Wasserlei-
tung u.s.w.).
Baugruppen dürfen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stof-
fen wie z. B. Kunststoffen, isolierenden Tischplatten oder Beklei-
dungsteilen aus Kunstfaser, in Berührung gebracht werden.
Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden
(Tisch mit EGB–Auflage, leitfähiger EGB–Schaumstoff, EGB–Ver-
packungsbeutel, EGB–Transportbehälter).
Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren
oder Fernsehgeräten bringen (Mindestabstand zum Bildschirm
> 10 cm).
A-6
TD 390
C79000–A8500–C292–01