entstehen. Es sind ausschließlich Widerstände
mit Kühlkörper zu verwenden.
• Ein Anbringen des Blinkers vor der Auspufföff-
nung bzw. im heißen Abgasstrahl ist untersagt.
4 | Montage
4.1 | Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:
Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab Erstzulas-
sung ca. 1998) zugelassen worden, gelten die folgenden Maße:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm
(Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der
min. 240 mm
min. 90 mm
0-75 mm
(Mindestmaß
je nach
Leuchtstärke)
max. 300 mm
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