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Sicherheitshinweise; Montage; Gesetzliche Hinweise Zur Montage Von Tagfahrlichtern - Gazzini 10029447 Mode D'emploi

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3.2 | Sicherheitshinweise

WARNUNG!
Gefahren für Kinder und Personen mit verringerten physi-
schen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten (beispielswei-
se teilweise Behinderte, ältere Personen mit Einschränkung
ihrer physischen und mentalen Fähigkeiten) oder Mangel an
Erfahrung und Wissen (beispielsweise ältere Kinder)!
• Zum Lieferumfang gehören verschluckbare Kleinteile sowie
Verpackungsmaterial. Diese Teile von Kindern fernhalten, da
beim Verschlucken Erstickungsgefahr besteht.
VORSICHT!
Verletzungsgefahr!
• Bei Montagearbeiten auf einen sicheren Stand des Fahrzeugs
und einen gut beleuchteten Arbeitsplatz achten.
• Nicht aus nächster Nähe direkt in das grelle LED-Licht blicken.
VORSICHT!
Unfallgefahr!
• Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten, muss der Spiegel
immer so am Fahrzeug angebracht werden, dass für den
Fahrer eine ausreichende Sicht auf den rückwärtigen Verkehr
gegeben ist.
• Der Spiegel muss fest montiert sein – ein herabfallender
Spiegel kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden und
Unfälle verursachen.
• Der Spiegel darf auch bei vollem Lenkeinschlag niemals
sonstige Teile des Fahrzeugs (Verkleidung, Tank, etc.)
berühren oder den Fahrer selbst behindern.
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HINWEIS!
Kurzschlussgefahr!
• Vor den Arbeiten an der Fahrzeugelektrik unbedingt die
Fahrzeugbatterie abklemmen - es besteht Kurzschlussgefahr!
• Die Elektroinstallation sowie der mechanische Anbau am
Fahrzeug müssen fachgerecht ausgeführt werden. Ein
fehlerhafter Anbau kann Kurzschlüsse verursachen oder zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
HINWEIS!
Beschädigungsgefahr!
• Auf die Elektrokabel dürfen keinerlei Zugkräfte wirken, auch
nicht bei Volleinschlag der Lenkung. Die Anschlusskabel
müssen geschützt verlegt werden, sodass die Kabel nicht
aufscheuern können und sie dürfen nicht abknicken. Ggf. ist
eine extra Kabelhülle oder eine Gummi-Kabeldurchführung zu
verwenden.

4 | Montage

4.1 | Gesetzliche Hinweise zur Montage von Tagfahrlichtern

Tagfahrlicht darf nur an Zweirädern verwendet werden, die nach EU-Recht
zugelassen sind (VO-EU 3/2014; 2009/67/EG; ECE-R53). Es ist nicht zugelassen
für Fahrzeuge, die nach StVZO zugelassen wurden (Oldtimer und Klassiker mit
älterer Erstzulassung).
Des Weiteren müssen Tagfahrleuchten automatisch mit Anstellen der „Zündung"
eingeschaltet werden und automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht einge-
schaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies
gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
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