GOK LWG 2000 Notice De Montage Et De Service page 15

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• Das zu erkennende Betriebsmedium (Leckage) muss den tiefsten Punkt des Überwachungsraums
erreichen können.
• Der Überwachungsraum muss flüssigkeitsdicht und undurchlässig für Betriebsmedium, Wasser oder
jeder anderen Substanz sein und darf keinen Ausgang unterhalb des maximalen Füllungsgrades haben
und muss für den Beaufschlagungszeitraum beständig sein.
• Für einen Tank bzw. eine Rohrleitung muss das System so konstruiert sein, dass es unterhalb des
maximalen Füllungsgrads keine Verbindungen durch den Überwachungsraum zum inneren Tank bzw.
Rohrleitung gibt.
• Der Überwachungsraum muss für eine Prüfung seiner Unversehrtheit geeignet sein.
Leckageraum - Anforderungen nach EN 13160-4
• Dieser muss die Anzeige einer Mindestmenge von 10 l Betriebsmedium ermöglichen, die im
Leckageraum vorhanden ist oder in diesen eindringt.
• Die Anzahl der Sonden (Sensoren) des Systems muss der vorgesehenen Anzahl der Vertiefungen im
Leckageraum entsprechen. Ist die Anzahl der Vertiefungen größer 1: Anzahl LWG 2000 oder
Verwendung LWG 2005 für bis zu 5 Sonden.
• Der Leckageraum muss flüssigkeitsdicht und undurchlässig für Betriebsmedium, Wasser oder jeder
anderen Substanz sein und darf keinen Ausgang unterhalb des maximalen Füllungsgrades haben und
muss für den Beaufschlagungszeitraum beständig sein.
• Wenn ein Schutz vor dem Eindringen von Wasser nicht möglich ist, müssen technische Vorkehrungen
getroffen werden, um die Beeinträchtigung der Funktion des Leckagewarngerätes zu vermeiden.
• Durch die Wände des Leckageraums dürfen keine Durchführungen erfolgen, die deren Funktion
beeinflussen können.
• Der Leckageraum muss auf Leckstellen überprüfbar sein.
• Wenn der Leckageraum als Rückhalteeinrichtung der primären Sicherheit verwendet wird, dann
müssen die Wände der Rückhalteeinrichtung den gesamten Inhalt aufnehmen, z. B. Tank mit
integrierter Rückhalteeinrichtung.
Deutschland - Bauausführung Rückhalteeinrichtung
Rückhalteeinrichtungen aus Stahl und Kunststoff sowie Beschichtungsstoffe und Kunststoffbahnen für
Rückhalteeinrichtungen müssen über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis für das
vorgesehene Betriebsmedium verfügen, aus dem sich die Anforderungen an die Verarbeitung, den
Untergrund und die Bauausführung (z. B. Einhaltung der zulässigen Rissbreiten) ergeben.
Bauseitige Rückhalteeinrichtungen müssen verzahnt gemauert werden. Dabei sind die Wände mit
Zementputz zu versehen, und auf dem Boden muss ein Zementestrich aufgetragen sein. Bei einem
Lagervolumen von mehr als 40 m³ ist die Auffangwanne aus Stahlbeton zu schütten.
Rückhalteeinrichtungen für Ölförderaggregate und Verbrauchseinrichtungen müssen den
folgenden Anforderungen entsprechen:
• Herstellung aus nachweislich gegenüber Betriebsmedium flüssigkeitsundurchlässigen, metallischen
Werkstoffen oder Kunststoffen; metallische Werkstoffe müssen ggf. korrosionsgeschützt sein.
• Die Rückhalteeinrichtung darf keine Abläufe, auch keine verschließbaren Abläufe, haben.
• Die Wandstärken müssen so bemessen sein, dass sich die Rückhalteeinrichtung auch in gefülltem
Zustand nicht unzulässig verformt und die Statik erhalten bleibt. Die Wanddicke beträgt bei Stahl
mindestens 1 mm, bei Kunststoff mindestens 3 mm.
• Spritzverluste aus in der Rückhalteeinrichtung montierten Förderaggregaten und Anschlüssen müssen
sicher aufgefangen werden können; falls erforderlich, sind entsprechende Leitbleche zu montieren.
• Eine nicht serienmäßig hergestellte Rückhalteeinrichtung ist auf Dichtheit zu prüfen und zu
bescheinigen. Zur Prüfung müssen diese bis zum zulässigen Gesamtinhalt z. B. mit Wasser gefüllt und
durch Inaugenscheinnahme geprüft werden.
• Bei einer Montage im Freien ist Niederschlagswasser zuverlässig fernzuhalten oder die
Rückhalteeinrichtung ist mit einer Überdachung zu versehen: Überdachung, die das
0,6-fache ihrer lichten Höhe über die Rückhalteeinrichtung - vom Rand aus gemessen - hinausragt.
• Rückhalteeinrichtungen sind so zu montieren, dass sie gegen mögliche Beschädigungen ausreichend
geschützt sind. Rückhalteeinrichtungen müssen fest installiert sein.
• Die Dichtfunktion der Rückhalteeinrichtung darf auch durch Beschichtungsstoffe erfüllt werden.
Artikel-Nr. 15 073 50 j
Leckagewarngerät Typ LWG 2000
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