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Garantie - adiva AD3 200 Mode D'emploi

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GARANTIE

Gegenstand der Garantie
1. Die Bauteile des von der unterzeichneten Firma hergestellten Fahrzeugs werden im Fall von Material- oder Verarbeitungsfehlern während der
Garantiezeit kostenlos repariert (nachstehend als „Reparatur-Garantie" bezeichnet).
Die Reparatur-Garantie deckt den Austausch oder die Reparatur von Bauteilen. Die ersetzten Bauteile gegen in das Eigentum unserer Firma über.
Die Garantie umfasst nicht die Kosten für Verleih, Versand oder Zustellung, Import- oder Exportgebühren und Zollauflagen für Ersatzteile.
2. Laufzeit der Garantie
Die Garantie hat je nachdem, welche der beiden Bedingungen zuerst eintritt, eine Laufzeit von 1 Jahr oder 10.000 Kilometer ab Anmeldung
des neuen Fahrzeugs bzw. ab Kaufrechnung und gilt nur für die von der Garantie gedeckten Teile. Folgende Elemente des Fahrzeugs sind in
jedem Fall aus der Garantie ausgeschlossen:
• Verschleißteile, Fette und Öle
• Teile, die unter die sonstigen Garantieleistungen fallen
3. Sonstige Garantieleistungen
Die folgenden Bauteile sind durch die Garantie gedeckt, die von den jeweiligen Herstellern gewährt wird und sind aus der vorliegenden Garantie
ausgeschlossen:
.
Bitte bei dem ADIVA- Vertragshändler nachfragen, bei dem das Fahrzeug erworben wurde.
1. Reifen
2. Batterie
3. Vom ADIVA- Händler installierte Teile usw.
4. Bauteile, die nicht unter die Garantie fallen, wie Gummi, Kunststoff, Vinylteile, Bremsleitungen, Beleuchtung, Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge).
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