Unfallverhütungsvorschriften; Gewährleistung - Olsberg Libera 8,5 Instructions D'utilisation

Table des Matières

Publicité

1/90
Die Firma OLSBERG weist des Weiteren jede
Ve r a n t w o r t u n g z u r ü c k , d i e s i c h a u s e i n e m
unzweckmäßigen oder nicht korrekten Gerätegebrauch
seitens des Benutzers, aus unbefugten Änderungen bzw.
Reparaturen, dem Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen
oder nicht spezifisch für dieses Modell geeigneten
Ersatzteilen ergibt.
A
usserordentliche
Die außerordentlichen Wartungsarbeiten müssen von
Fachpersonal, das für den Eingriff auf dem in diesem
Handbuch beschriebenen Heizofenmodell befugt ist,
ausgeführt werden.
H
aftung für die
Die Haftung für die Installation des Heizofens geht
keinesfalls zu Lasten der Fa. OLSBERG. Sie geht
zu Lasten des Installateurs, dem die Ausführung der
Kontrollen der Abgasanlage und der Lüftungsöffnung
bzw. der Korrektheit der Installationsvorschläge
übertragen wird. Außerdem sind alle im Installationsland
vorgesehenen Sicherheitsnormen einzuhalten.
G
ebrauch
Der Gebrauch des Geräts untersteht nicht nur
den präzisen Anweisungen dieses Handbuchs,
sondern auch der Beachtung aller im Installationsland
vorgesehenen Sicherheitsnormen.
1.7
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
A) Richtlinie 73/23/EWG: "zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend
elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen".
B) Richtlinie 89/336/EWG: "zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
elektromagnetische Verträglichkeit".
C) Richtlinie 89/391/EWG: "über die Durchführung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit".
D) Richtlinie 89/106/EWG: "zur Angleichung der Rechts-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Bauprodukte".
E) Richtlinie 85/374/EWG: "zur Angleichung der Rechts-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Haftung für fehlerhafte Produkte".
F) Richtlinie 1999/5/EG: "über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität".
1.8
GEWÄHRLEISTUNG
Damit der Benutzer die Gewährleistung laut Richtlinie
1999/44/EG beanspruchen kann, hat er die Anweisungen
dieses Handbuchs gewissenhaft zu befolgen und
insbesondere:
10/2007
„Libera"
w
artung
i
nstallation
www.olsberg.com
D

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières