Umweltschutz; Garantiebestimmungen - Jaga AURORA H52-TYPE11 Instructions D'installation

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HINWEISE ZUR DEMONTAGE DES GERÄTS

UMWELTSCHUTZ

Jaga N.V. hat immer großen Wert auf den Schutz der Umwelt gelegt..
Wenn das Gerät demontiert wird, ist es wichtig, die folgenden Verfahren strikt einzuhalten:
- Das Gerät darf nur von einem Unternehmen demontiert werden, das für die Entfernung von Abfallproduk-
ten von Maschinen/Produkten zuständig ist.
Das Gerät als Ganzes ist aus Materialien zusammengestellt, die als Sekundärrohstoffe betrachtet werden.
Somit müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Ein Gerät, das Frostschutz enthält, muss umweltbewusst demontiert werden und sollte nicht als gewöhn-
licher Abfall behandelt werden
- Die elektronischen Bauteile (Elektrolyt-Kondensatoren) sind Sonderabfall und müssen bei einer Einricht-
ung, die zur Sammlung dieser Teile befugt ist, abgeliefert werden
- Die Rohrisolierung besteht aus Polyurethanschaum. Polyurethanschaum und schalldämmende Schaum-
beschichtungen müssen entfernt und als kommunaler Abfall behandelt werden

GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Unsere Garantiepflicht tritt nur dann ein, wenn das Gerät, vom ersten Besitzer oder seinem Heizungsbauer, nach
unserer Anweisung montiert, angeschlossen, ordnungsgemäss installiert und bedient wird.
2. Die Garantie bezieht sich nur auf das Gerät oder die Ersatzteile des Gerätes. Je nach Garantieschaden wird Ersatz
geliefert, das Gerät repariert oder es werden Teile ersetzt. Bei berechtigten Garantieforderungen liefert Jaga
gleichwertige Geräte oder Ersatzteile. Im durch Jaga anerkannten Garantiefall und Garantieeinsatz, gewährt Jaga
eine Folgegarantie während den ersten 6 Monate.
3. Wir gewähren Garantie wie in diesem Garantieschein erwähnt. Bei Ersatz oder Reparatur verlängert sich in kei-
nem Fall die ursprüngliche Garantiefrist.
4. Wir gewähren keine Garantie für Aggregate oder Ersatzteile, auf denen die Herstellungsnummern, Seriennum-
mern entweder entfernt oder abgeändert sind. Bei Änderungen oder Eingriffen am Gerät durch nicht von uns
autorisierten Personen erlischt ebenfalls die Garantiepflicht.
5. Für Schäden, die durch falsche Installation (elektrisch oder heizungstechnisch) auftreten oder Schäden,
die infolge defekter Elektroinstallation oder Spannungsschwankungen bzw. hydraulischem Druck, der
ausserordentlich vom Normalwert abweicht, auftreten, gewähren wir keine Garantie. Es wird keine Garan-
tie übernommen wenn andere Ventile, als die von Jaga, zum Einsatz kommen. Wir übernehmen für unse-
re Heizkörper in keinem Fall Garantie, wenn sie zu bestimmten Zeiten oder für eine gewisse Zeit geleert
betrieben werden. Außerdem entfällt jegliche Garantie, wenn die Heizkörper mit Betriebswasser, Dampf,
Chemikalien oder mit größeren Sauerstoff angereicherten Mengen Wasser betrieben werden. Die Qua-
lität das Systemwassers muss die VDI-Richtlinie 2035-2 erfüllen. Die Garantie wird ebenfalls aufgehoben,
falls die Heizkörper in einer aggressiven atmosphärischen Umgebung montiert werden (Ammoniak, ätzen-
de Stoffe, usw. ...). In diesen Fällen muss sich der Kunde an die dafür verantwortlichen Personen wenden.
Die Platzierung von lackierten Heizkörpern ist eben so wenig in folgenden Bereichen zugelassen: über einer
Badewanne mit Duschmöglichkeit, in einer Dusche oder daneben, in einem Schwimmbad (Chlor-Luft).
6. Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des Geräts, mangel-
hafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf die notwendigen Vorsichtsmassnah-
men. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie nicht einfach zu erreichen sind.
7. Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum. Wenn keine Rechnung vorliegt gilt die Seriennummer oder das Herstellungs-
datum.
8. Jede Intervention von Jaga was nicht durch die Garantie abgedeckt ist, soll an den After-Sales Techniker in bar
bezahlt werden.
9. Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum. Wenn keine Rechnung vorliegt gilt die Seriennummer oder das Herstellungs-
datum.
10. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am belgischen Firmensitz zuständig. Dieses
wendet belgisches Recht an, auch im Falle des Verkaufs an Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitg-
liedstaaten.
50 AURORA Installationsanleitung
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jaga
30 Jahre Wärmetauscher
2 Jahre alle anderen Teile

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