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Gewährleistung
• ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach
geltenden Vorschriften geprüft.
• Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzu-
führen sind. Falls nachweislich ein Material- oder Herstellungsfehler
vorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen des Gewähr-
leistungsgebers repariert oder ersetzt.
• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte oder fest
eingebaute Batterien.
• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Ein-
wirkungen (z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung),
unsachgemäße Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbe-
achtung dieser Anleitung entstanden sind.
• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zu
beanstandenden Rauchwarnmelder der originale Kaufbeleg mit Kauf-
datum und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.
• Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen,
der beim Verkauf bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb
der ersten zwei Jahre bitte direkt an Ihren Verkäufer.
– 19 –
Gewährleistung
DE

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