Bestimmungsgemäße Verwendung; Pflichten Des Betreibers; Bedienpersonal; Kennzeichnen Von Restgefahren Und Gefahrenbereichen - THOMSON WB 40 Instructions De Montage

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1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mechanischen Lineareinheiten WIESEL BASELine sind ausschließlich zum:
Positionieren, Takten, Transportieren, Palettieren, Laden, Entladen, Klemmen, Spannen,
Prüfen, Messen, Hantieren, Manipulieren und Drücken von Werkstücken oder
Werkzeugen bestimmt.
Grundsätzlich sind dabei die prinzipiellen Einsatzmöglichkeiten der Baureihe BASELine zu
berücksichtigen (vgl. Kapitel 2 "Produktbeschreibung" und Kapitel 10 "Technische Daten").
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der
Anwender.
Da die Lineareinheiten in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden können, geht
die Verantwortlichkeit der spezifischen Anwendung mit dem Einsatz auf den Anwender über.
Um die Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
(EMV-Gesetz) sicherzustellen, darf die mechanische Lineareinheit WIESEL BASELine nur
im Industriebereich (gemäß Definition EN 50 081-2) eingesetzt werden (siehe Kapitel 5
"Inbetriebnahme").
1.3

Pflichten des Betreibers

Gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/ EWG Art. 6(1) und 7 sowie EU-
Grundlagen-Richtlinie 89/391/EWG Art. 1(1) und Art. 6(1) ist der Betreiber zur Unterweisung
und insbesondere zur Sicherheitsunterweisung der Personen verpflichtet, die mit Montage,
Betrieb, Wartung, Reparatur oder Demontage einer Lineareinheit beauftragt werden sollen.
Außerdem ist der Betreiber gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art.
4a zur Überprüfung der Maschine vor der Inbetriebnahme, nach Reparaturen und nach
Fehlfunktionen verpflichtet.
1.4

Bedienpersonal

Die Lineareinheiten sind nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer Benutzung Gefahren
auftreten. Deshalb dürfen die Geräte nur von kompetentem und ausgebildetem Personal
montiert, betrieben und nur dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend eingesetzt
werden.
Jede Person, die mit Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur oder Demontage einer
Lineareinheit beauftragt ist, muss diese Anleitung und insbesondere das Kapitel 1
"Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
Arbeiten an stromführenden Teilen, z. B.:
Einbau von Sicherheitsendschaltern,
Anbau eines Antriebes und
Prüfung dessen Drehrichtung
dürfen nur von ausgebildeten Elektrikern durchgeführt werden.
1.5

Kennzeichnen von Restgefahren und Gefahrenbereichen

Sollten trotz des konstruktiv sicheren Einsatzes der Lineareinheiten Restgefahren für
Personen oder Sachen vorhanden sein, so hat der Anwender auf diese Restgefahren durch
Schilder oder schriftliche Verhaltensregeln hinzuweisen.
1.6

Hinweisschilder und Aufkleber

Beschriftungen, Hinweisschilder und Aufkleber vollständig lesbar halten und unbedingt
beachten.
Beschädigte oder unlesbare Hinweisschilder und Aufkleber erneuern.
WIESEL BASELine
05/08
Sicherheit
3

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