Gesetzlicher Rahmen; Amtliche Vorschriften; Garantie - Le Voyageur LVXH8.7 GJF Manuel Utilisateur

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1.4

GESETZLICHER RAHMEN

1.4.1 AMTLICHE VORSCHRIFTEN

Das Fahrzeug muss gemäß den geltenden Vorschriften zugelassen sein. Es gibt keine gesonderten amtlichen Vorschriften für die Benutzung von
Wohnmobilen. Für das Wohnmobil, das sowohl Fahrzeug als auch Unterkunft ist, gelten je nach Land verschiedene Gesetzbücher, namentlich:
·
die Straßenverkehrsordnung für das Fahren eines Kraftfahrzeugs
·
allgemeine Gesetze sowie Verkehrsregeln für das Parken auf öffentlichen Wegen
·
städtebauliche Vorschriften zum Abstellen auf Privatgrundstücken

1.4.2 GARANTIE

Die Garantie beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag des Fahrzeugs und Übergabe. Das Übergabedatum muss vom Händler unbedingt an der dafür
vorgesehenen Stelle auf dem Garantieschein eingetragen werden.
·
Die Garantie ist nur für den Aufbau und für die von GP SAS am Fahrgestell durchgeführten Veränderungen gültig; das Fahrgestell selbst unterliegt
der Garantie des Herstellers des Basisfahrzeuges.
·
Die Gewährleistung muss so weit wie möglich vom Verkaufshändler übernommen werden, und zwar sowohl für den eigentlichen Aufbau als auch
für defekte Teile, die unabhängig davon ausgetauscht werden können.
·
Das Wohnmobil wird dem Händler für die Zeit der Durchführung der Arbeiten überlassen. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport (sowohl
für das Wohnmobil als auch für die Insassen) oder andere Kosten, die auf direkte oder indirekte Weise hieraus entstehen, werden in keinem Falle
erstattet.
·
Bei Haushaltsgeräten mit eigener Hersteller-Gewährleistung (wie z. B. Kühlschrank, Heizung) ist der nächstgelegene Vertreter der betreffenden
Marke anzusprechen (siehe hierzu die Fachhändlerliste, die der betreffenden Geräteanleitung beiliegt). Nur, wenn dies nicht möglich ist, hilft Ihnen
Ihr Le Voyageur-Händler weiter.

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