Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung; Sicherheitskennzeichnung; Verantwortung Des Betreibers - Häfele DT 700 Instructions De Montage Et De Maintenance

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  • FRANÇAIS, page 27
2.2 Bestimmungs-
gemäße
Verwendung
2.3 Bestimmungs-
widrige Ver-
wendung
2.4 Sicherheitskenn-
zeichnung
2.5 Verantwortung
des Betreibers
Das Produkt ist ein elektronischer Türbeschlag für den Einsatz in Hotels, Kranken-
häusern und anderen Gebäuden mit häufig wechselnder Raumbelegung.
Für Störungsfälle und Notfälle muss der Betreiber die betreffenden Türen mit einem
Profilzylinder zur Notöffnung ausstatten.
Das Produkt ist für folgende Einsatzbereiche bestimmt:
• Einsatz an Zimmertüren im Innenbereich von Gebäuden
• Einsatz an Türen, die den vorgegebenen Montagevoraussetzungen entsprechen
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, dass die vom Hersteller vor-
geschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen eingehalten
werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung aller Angaben
in dieser Montage- und Wartungsanleitung.
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder andersartige
Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Jede Verwendung, die nicht in Kapitel „2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung" ge-
nannt wird, gilt als bestimmungswidrig. Für hieraus resultierende Schäden trägt das
Risiko allein der Betreiber. Insbesondere ist folgende Verwendung nicht zulässig:
• Einsatz im Außenbereich
• Einsatz in explosionsgefährdeter und aggressiver Umgebung
• Einsatz in feuchter Umgebung
• Einsatz nahe elektromagnetisch empfindlicher Geräte
• Weglassen von Bauteilen bei der Montage
• Änderung der Montagereihenfolge
• Einsatz defekter oder beschädigter Bauteile
• Einsatz anderer als der Originalteile
• Einsatz ohne Notöffnungsmöglichkeit
• Umbauten am Produkt
• Reparaturen am Produkt
Die folgenden Aufkleber befindet sich an einer oder an mehreren Komponenten des
Zutrittskontrollsystems. Sie beziehen sich auf die unmittelbare Umgebung, in der sie
angebracht sind.
Durchkreuzte Mülltonne
Dieses Bild zeigt an, dass die jeweilige Komponente nicht im Hausmüll
entsorgt werden darf.
Betreiber ist diejenige Person, die das Zutrittskontrollsystem zu gewerblichen oder
wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung/Anwen-
dung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für
den Schutz des Benutzers des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das Zutrittskontrollsystem wird üblicherweise im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Zutrittskontrollsystems unterliegt daher den gesetzlichen Pflich-
ten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Montage- und Wartungsanleitung müs-
sen die für den Einsatzbereich des Zutrittskontrollsystems gültigen Sicherheits-,
Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
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