Nussbaum POWER LIFT HF 4600 Manuel D'exploitation page 51

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Problem: Hebebühne lässt sich nicht absenken
mögliche Ursachen:
Die Tragarme sind auf
ein Hindernis aufge-
fahren
Bedienhebel defekt
6.1
Notablass bei Stromausfall
Es besteht die Möglichkeit die Hebebühne durch ein-
fache Bedienung in die unterste Stellung zu bringen.
Der Notablass darf nur von Personen
vorgenommen werden, die in der Be-
dienung der Hebebühne unterwiesen
sind. Es sind die Bestimmungen für das
„Senken" zu beachten.
Vorgehensweise Notablass
• Es dürfen sich keine Personen im Gefahrenbe-
reich um die Hebebühne befinden.
• Klinken zurückbinden
• Den Bedienhebel langsam ziehen. Der Senkvor-
gang startet unmittelbar. Die Senkgeschwindig-
keit kann durch die Hebelstellung variiert werden.
• Senkvorgang stets beobachten.
• Hebebühne in die unterste Position absenken.
• Ggf. ist der Kundendienst zu benachrichtigen.
• Die Hebebühne erst wieder betreiben, wenn sie
sich wieder in sicherheitstechnisch einwandfreiem
Zustand befindet.
6.2
Auffahren auf ein Hindernis
Ist der Hubschlitten oder ein Tragarm durch Unacht-
samkeit des Bedieners auf ein Hindernis aufgefahren
bleibt die Hebebühne stehen. Um das Hindernis zu
entfernen ist die Hebebühne solange anzuheben,
bis das Hindernis entfernt werden kann.
OPI-POWER LIFT HF 4600-V3.0-DE-EN-FR-ES-IT
Abhilfe:
Hebebühne anheben
und Hindernis entfernen.
Kundendienst benach-
richtigen Notablass
durchführen. Hebel lang-
sam ziehen
7
Wartung und Pflege der Hebebühne
i
Vor einer Wartung sind alle Vorbereitungen
zu treffen, dass bei Wartungs- und Repara-
turarbeiten an den Hubanlage keine Gefahr
für Leib und Leben und Beschädigungen von
Gegenständen bestehen.Bei Entwicklung und
Produktion von Nußbaum Produkten wird auf
Langlebigkeit und Sicherheit Wert gelegt. Um
die Sicherheit des Bedieners, die Zuverlässigkeit
des Produktes, niedrige Unterhaltungskosten,
den Garantieanspruch und schließlich auch die
Langlebigkeit der Produkte zu gewährleisten ist
der korrekte Aufbau und die richtige Bedienung
genauso notwendig wie regelmäßige Wartung
und ausreichende Pflege.
i
Rechtsgrundlage:
nung) + BGR500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
Unsere Bühnen erfüllen oder übertreffen alle Sicher-
heitsstandards der Länder, in die wir sie verkaufen.
Europäische Regelungen beispielsweise verpflich-
ten alle 12 Monate während des Betriebs der Bühne
zu einer Wartung durch qualifiziertes Fachpersonal.
Um die größtmögliche Verfügbarkeit und Funktions-
fähigkeit der Hubanlage zu gewährleisten, sind die
aufgeführten Reinigungs-, Pflege- und Wartungsar-
beiten durch eventuelle Wartungsverträge sicher-
zustellen.
Die Hebebühne ist nach der ersten Inbetriebnahme
in regelmäßigen Abständen von längstens einem
Jahr durch einen Sachkundigen gemäß nachfol-
gendem Plan zu warten. Bei intensivem Betrieb und
bei höherer Verschmutzung ist das Wartungsinter-
vall zu verkürzen.
Während der täglichen Nutzung ist die Gesamtfunk-
tion der Hebebühne zu beobachten. Bei Störungen
muss der Kundendienst benachrichtigt werden.
BSV
(Betriebsmittelverord-
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