Persönliche Schutzausrüstung; Verwendung In Explosionsgefährdeten Bereichen - SATA SATAjet 4000 B Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 149
Betriebsanleitung SATAjet 4000 B RP/HVLP
• Lackierpistole niemals im Bereich von Zündquellen, wie offenes Feu-
er, brennende Zigaretten oder nicht explosionsgeschützte elektrische
Einrichtungen verwenden!
• Ausschließlich die zum Arbeitsfortschritt notwendige Menge an
Lösemittel, Farbe, Lack oder anderer gefährlicher Spritzmedien in die
Arbeitsumgebung der Lackierpistole bringen! Diese nach Arbeitsende
in bestimmungsgemäße Lagerräume bringen!
6.3. Persönliche Schutzausrüstung
• Bei Verwendung der Lackierpistole sowie bei Reinigung und Wartung
immer zugelassenen Atem- und Augenschutz sowie geeignete
Schutzhandschuhe und Arbeitskleidung und -schuhe tragen!
• Bei Verwendung der Lackierpistole kann ein Schalldruckpegel von 85
dB(A) überschritten werden. Geeigneten Gehörschutz tragen!
Bei Verwendung der Lackierpistole werden keine Vibrationen auf Körper-
teile des Bedieners übertragen. Die Rückstoßkräfte sind gering.
6.4. Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Die Lackierpistole ist zur Verwendung / Aufbewahrung in explosionsge-
fährdeten Bereichen der Ex-Zone 1 und 2 zugelassen. Die Produktkenn-
zeichnung ist zu beachten.
• Folgende Verwendungen und Handlungen führen zum Ver-
lust des Explosionsschutzes und sind daher verboten:
• Lackierpistole in explosionsgefährdete Bereiche der Ex-Zone 0 bringen!
Warnung! Vorsicht!
Warnung!
Warnung! Explosionsgefahr!
DE
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