Installationsvorschriften; Brandschutz - Nordica AMERICA Instructions Pour L'installation, L'utilisation Et L'entretien

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AMERICA
Anzündensvorrichtung (ABB. 1 Pos.D)
Im oberen Teil der Vorderfront zwischen der emaillierten Platte und der Fassade, befindet sich der Hebel
mit einem verchromten Knopf vorgesehen. Dieser Hebel dient nur um das Anzünden leichter zu machen.
Wenn der Hebel ganz hineingesteckt ist, strömen die Rauchgase direkt zu dem Rauchgasstutzen.
ist, ist er geschlossen)
Nach dem Anzünden, wenn das Holz gut brennt, darf der Hebel ganz herausgezogen werden.

3. INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN

Der Herd ist anschlussfertig montiert und muss mit einem Verbindungsstück an den bestehenden
Hausschornstein angeschlossen werden. Das Verbindungsstück soll möglichst kurz, geradlinig,
waagerecht oder leicht steigend angeordnet sein. Verbindungen sind abzudichten. Nationale und
europäische
Normen,
Bestimmungen sind einzuhalten. Informieren Sie daher vorher Ihren Bezirksschornsteinfegermeister.
Es ist sicherzustellen, dass die für die Verbrennung benötigte Luftmenge ausreichend ist. Hierauf ist
besonders bei dicht schließenden Fenstern und Türen (Dichtlippen) zu achten.
Der Anschluss mehrerer Geräte an denselben Schornstein ist zulässig. Der Durchmesser der Öffnung des
Rauchfangs für den Anschluss muss mindestens dem Durchmesser des Rauchrohrs entsprechen.
Die Öffnung sollte mit einem Wandanschluss zum Empfang des Abzugsrohrs und einer Rosette versehen
sein. Das unbenutzte Rauchabzugsstutzenloch muss mit der entsprechenden Verschlusskappe bedeckt
werden.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres Herdes
standhält. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung)
getroffen werden, um diese zu erreichen.
La Nordica S.p.A. ist nicht für das Produkt verantwortlich, wenn es ohne Genehmigung geändert
wurde, und umso weniger, wenn andere als die Originalersatzteile verwendet wurden.
DIE FEUERSTÄTTE DARF NICHT VERÄNDERT WERDEN.

4. BRANDSCHUTZ

Bei der Herdinstallation müssen die folgenden Brandschutzvorschriften beachtet werden:
a) Um eine ausreichende Wärmedämmung zu gewährleisten, muss die Mindestanforderungen für
Sicherheitsabstand (siehe ABB. 2 - A) eingehalten werden. Alle Sicherheitsabstände sind auf der
Typenschild des Produktes gezeigt und sollten nicht unter der angegebenen Werte liegen.
b) Vor dem Herd dürfen sich im Strahlungsbereich vom 1 m weder Personen noch brennbare Bauteile
befinden oder wärmeempfindliche Gegenstände oder Baumaterialien im Abstand von 100 cm
befinden; Diese Entfernung kann auf 40 cm verringert werden, wenn zwischen dem Herd und den
entflammbaren Bauelementen ein beidseitig belüftetes Schutzblech angebracht wird.
c) Wenn das Produkt auf einem leicht entzündlichen Boden installiert wird, muss ein feuerfester Unterbau
vorgesehen werden. Fußböden aus brennbaren Materialien wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen
durch einen entsprechenden Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, zum Beispiel Keramik Stein,
Glas oder Stahl ersetzt werden (Abmessungen nach der regionalen Ordnung). Die Verkleidung muss
frontal mindestens 50 cm und seitlich mindestens 30 cm über die Öffnung der Ladetür vorstehen.
(ABB. 2 Pos. B).
d) sollte das Produkt keine entzündliche Teilen (z.B. Hängeschränke) befinden.
Der Herd darf nur mit eingesetztem Aschenkasten betrieben werden. Die festen Verbrennungsrückstände
(Asche) müssen in einen geschlossenen und feuerfesten Behälter gefüllt werden. Der Herd darf bei
Auftreten entzündlicher Gase oder Dämpfe (z. B. von Linoleumkleber, Benzin etc.), nicht betrieben werden.
Bewahren Sie das Anzündmaterial nicht in der Nähe des Herdes auf.
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der
Oberflächen, der Türen, der Tür- und Bediengriffe, der Glasscheiben, des Rauchrohrs und ggf. der
Frontwand des Herdes führt. Die Berührung dieser Teile ohne entsprechende Schutzbekleidung oder
Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder andere Bedienungsmittel) ist zu unterlassen.
7096101 – Rev.05 – DE
örtliche
und
baurechtliche
Vorschriften
sowie
feuerpolizeiliche
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