Wartung, Kontrolle Und Reparatur; Wartung Un Kontrolle; Ausführung Von Reparaturen - PFB SP50 Notice D'utilisation Et Entretien

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WARTUNG, KONTROLLE UND REPARATUR

8.1
WARTUNG UND KONTROLLE
Die Rollensperrfangvorrichtung ist im allgemeinen wartungsfrei. Die Fangköpfe sind so konzipiert, dass bei
schadenfreier Nutzung während gesamten Lebensdauer keinerlei Wartungseingriffe notwendig sind.
Es müssen aber ja nach Benutzungshäufigkeit in regelmäßigen Abständen (mindestens 2 mal pro Jahr) div.
Kontrollarbeiten durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Veränderungen, Beschädigungen oder andere Unregelmäßigkeit sind daraufhin anzuzeigen und gegebenenfalls
im Rahmen der erlaubten Durchführbarkeit zu reparieren.
Ständige Kontrolle erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch den störungsfreien und langlebigen Betrieb der
Anlage .
Besonders
empfehlenswert
Funktionsprüfungen.
Sollten nach der Überprüfung der aufgeführten Kontrollpunkte bezüglich der Funktionstüchtigkeit Bedenken
bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit ihrem Lieferanten auf.
WARTUNGS- UND KONTROLLPLAN FÜR ROLLENSPERRFANGVORRICHTUNG
• Freigang Führungsschuh und Fangrollen/Schiene prüfen;
• Fangrollen auf Beschädigung oder groben Verschleiß prüfen;
• Beweglichkeit des Einrücksystems prüfen;
• Axial spiel und Drehbarkeit der Fangwelle prüfen; gegebenenfalls einstellen.
• Gleichlauf von rechtem und linkem Fangkopf (Synchronisierung) prüfen;
• Einrückgestänge und Seil/ - Anschluss auf Beweglichkeit/ Funktion prüfen;
• Fangkontakt auf Funktion/ - Abstand prüfen; gegebenenfalls einstellen. (Siehe Kapitel "Einstellarbeiten");
• Fangvorrichtung sowie angrenzende Bauteile auf Beschädigung oder Verformung prüfen;
• Schmierzustand der Führungsschiene prüfen (falls vorgeschrieben); gegebenenfalls Öl-er nachfüllen oder
erneuern;
• Bei starker Verschmutzung Anlage reinigen.
8.2
AUSFÜHRUNG VON REPARATUREN
Die Rollensperrfangvorrichtung SP50 und SP60 darf im Rahmen von Montage - oder Wartungsarbeiten ohne
weiteres zerlegt und wieder zusammengebaut werden (z.B. wegen Umbau des Einrückgestänges o. ä.) .
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vorgang fachgerecht durchgeführt und die Funktion dadurch in
keinster Weise beeinträchtigt wird.
Reparaturen im eigentlichen Sinne wie z.B. der Austausch von defekten Teilen wegen Zerstörung oder starkem
Verschleiß, sind dagegen nicht erlaubt.
Grunde dafür sind:
• Haftungsrechtliche und sicherheitstechnische Bestimmungen;
• Es dürfen nur Original-Ersatzteile eingebaut werden. (Werden werksseitig nicht vertrieben, sind einzeln nicht
erhältlich);
• Reparaturen werden nur paarweise durchgeführt und system geprüft zurückgeliefert.
Falls dennoch Schäden irgendwelcher Art an der Fangvorrichtung auftreten sollten, setzen Sie sich mit Ihrem
Lieferanten in Verbindung.
ACHTUNG: Der Betrieb der Anlage ohne Fangvorrichtung (auch nur vorübergehend) ist nicht
erlaubt.
ERLAUBTE REPARATUREN
• Reparaturen am Fangvorrichtungssystem, die nicht unmittelbar die Fangköpfe betreffen (z.B.
Einrückgestänge, Fangwelle, etc.), sollen und müssen vor Ort durchgeführt werden. Das heißt, alles was bei
der Erstmontage erstellt worden ist, unterliegt auch der Reparatur-und Wartungs-Pflicht. Es versteht sich von
selbst, dass solche Reparaturen im Sicherheitssystem fachgerecht und mit größter Sorgfalt durchgeführt
werden müssen, um den sicheren Betrieb der Anlage dauerhaft zu gewährleisten.
sind
Kontroll-
und
Wartungsarbeiten
vor
gesetzlich
vorgeschriebenen
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