Überarbeitet am:
13.10.2017
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Bezeichnung
EG-Nr.
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
77-92-9
Zitronensäure
201-069-1
Eye Irrit. 2; H319
10043-01-3
Aluminiumsulfat
233-135-0
Eye Dam. 1; H318
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit in
stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Reichlich Wasser in
kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Revisions-Nr.: 1,9 - Ersetzt die Version: 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Roller's Plus H-R
Artikel-Nr.: 115607
Index-Nr.
CH - DE
REACH-Nr.
01-2119457026-42
01-2119531538-36
Seite 2 von 7
Anteil
25 - < 100 %
2,5 - < 5 %
Druckdatum: 11.12.2017