Roller Plus H-R Mode D'emploi page 11

Table des Matières
Überarbeitet am:
13.10.2017
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Für Frischluft
sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Zu vermeidende Bedingungen: Aerosolerzeugung/-bildung.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Schützen gegen: Frost. Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Augen-/Gesichtsschutz
Gestellbrille mit Seitenschutz.
Handschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Empfohlene Handschuhfabrikate: DIN EN 374. Geeignetes Material: NBR
(Nitrilkautschuk). Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min (Dicke des Handschuhmaterials: 0.4
mm). Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die
Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem
Handschuhhersteller abzuklären. Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen.
Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden.
Körperschutz
Schutzkleidung.
Atemschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich . Bei
Bildung von Spritzern oder feinem Nebel muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät
getragen werden. Geeignetes Atemschutzgerät: Filtrierende Halbmaske (DIN EN 149), z.B. FFA P / FFP3.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Revisions-Nr.: 1,9 - Ersetzt die Version: 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Roller's Plus H-R
Artikel-Nr.: 115607
A - DE
Seite 3 von 7
Druckdatum: 11.12.2017
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