Zertifizierung und angewandte Standards
Die Geräte erfüllen die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
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In der Europäischen Union: Das Gerät erfüllt die allgemeinen Sicherheits- und
Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der Verordnung 2017/745 über
Medizinprodukte (MDR) und die grundlegenden Anforderungen sowie sonstige
geltende Bestimmungen der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED). Die
Konformitätserklärung kann unter www.cochlear.com eingesehen werden.
•
Weitere anwendbare internationale Rechtsvorschriften in Ländern außerhalb der
Europäischen Union und der Vereinigten Staaten entnehmen Sie bitte den in diesen
Regionen geltenden örtlichen Bestimmungen.
Symbolerklärung
Auf dem Soundprozessor, zugehörigen Teilen und/oder der Verpackung können folgende
Symbole angebracht sein:
72
Gebrauchsanweisung
beachten
Hersteller
Artikelnummer
Seriennummer
Eindeutiger Identifikator
des Produkts
Chargenbezeichnung
Herstellungsdatum
Cochlear Baha 7 Soundprozessor Benutzerhandbuch Teil A
Akustisches Signal
Trocken aufbewahren
CE-Kennzeichnung
und Kennnummer
2797
der Prüfstelle
UK-Konformitätszeichen
mit zugelassener
Kennnummer
Medizinprodukt
MD
Verschreibungspflichtig
Wiederverwertbare
Verpackung