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Garantiebedingungen und Einschränkungen der
Garantieleistungen
Voraussetzungen für einen 24-monatigen Garantieanspruch
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Der Garantieanspruch gilt für 24 Monate ab Kaufdatum.
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Gültig ist ausschließlich der Original-Garantieschein in Verbindung mit dem Original-Kaufbeleg.
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Der Anspruch ist nicht übertragbar.
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Einsatz des Gerätes für den ausschließlichen Privatgebrauch
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Im gewerblichen Gebrauch oder Verleihgeschäft reduziert sich die Garantie auf 12 Monate.
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Vorausgesetzt wird sachgemäße Handhabung und Beachtung aller in der Bedienungsanleitung
aufgeführten Hinweise.
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Anspruch auf Ersatzteile oder andere Ersatzansprüche über den Garantieanspruch hinaus sind
ausgeschlossen.
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Der Garantieanspruch bei allfälligen technischen Mängeln ist sofort geltend zu machen, spätestens
vor Ablauf der Garantiezeit.
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Geräte, die ohne Defekt, Garantieanspruch oder Reparaturauftrag eingesandt werden, werden
unter Kostenfolge zurückgesandt.
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Unfrei zugesandte Geräte werden nicht entgegengenommen. Diese gehen zurück an den Absender.
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Versandspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Versenders.
Keine Garantie und kein Haftungsanspruch (Garantie- und Haftungsausschluss)
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Kein Original-Garantieschein, kein Original-Kaufbeleg
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Transportschaden (Postversand / sofort melden bei der zuständigen Poststelle)
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Unsachgemäße oder fahrlässige Benutzung und Bedienung
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Zweckentfremdete Benutzung und Verwendung
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Normaler Verschleiß / Abnutzung
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Äußere Einwirkungen / Fallschäden / Überspannung von über 260 VAC / Unterspannung von unter
200 VAC
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Energieversorgung durch nicht kompatible Geräte, wie Inverter / Konverter / Stromgeneratoren
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Falscher Energieanschluss / Kleinspannung / Starkstrom / Gleichstrom
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Reparaturen, die nicht durch die Generalvertretung ausgeführt wurden
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Eigenmächtige Änderungen an der Konstruktion
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Eingriffe in das Gerät durch Öffnen
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Bei Geräteeingriffen oder Eigen-Reparaturen aller Art erlischt der Garantieanspruch vollständig.
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Drittschäden sind vollständig von der Garantie ausgeschlossen.
Wichtig !
Der Verwender des Gerätes ist in jedem Fall selbst verpflichtet, die Funktion des Gerätes zu
überwachen. Insbesondere auch im Frostwächterbetrieb. Fällt die Funktion des Gerätes aus, wird jeder
Haftungsanspruch durch entstandene Folgeschäden an Personen und Objekten jeglicher Art abgelehnt.
ECOMAT2000 | 11