Verbrennungsluft; Anforderungen An Den Aufstellraum; Bodentragfähigkeit; Raum- Und Umgebungstemperaturen/-Feuchtigkeit - LOHBERGER Keoma Manuel D'utilisation Avec Instructions De Montage

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles

Les langues disponibles

7. Verbrennungsluft

Unterdrücke im Aufstellraum (z.B. durch Lüftungsanlagen,
Dunstabzugshauben, etc) können die Funktion der Feuerstät-
te und deren Sicherheitstechnik beeinflussen und sind nicht
zulässig. Bitte sprechen sie mit dem zuständigen Bezirks-
schornsteinfegermeister und beachten sie die FeuVo und die
DIN 18896 (Techn. Regeln für die Installation und den Betrieb
für Feuerstätten für feste Brennstoffe)
Verbrennungsluftzufuhr über Aufstellungsraum
Die für die Verbrennung notwendige Luft wird dem Aufstellraum ent-
zogen – periodisches Lüften, gerade bei sehr dichten Haussystemen,
ist zwingend vorgeschrieben.
Im Aufstellungsraum ist daher für einen ausreichenden Luftwech-
sel zu sorgen. Wir empfehlen, bei Räumen von mehr als 50 m3
Rauminhalt, die Luftmenge innerhalb einer Stunde um das 1,5 fache
auszutauschen. Bei kleineren Rauminhalt ist die Luftwechselrate zu
erhöhen.
Sollten im gleichen Raum noch weitere Heizgeräte vorhanden sein,
müssen die Lüftungsöffnungen für die Zufuhr der Verbrennungsluft
das für den korrekten Betrieb aller Geräte notwendige Volumen ge-
währleisten!
Der Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten in Kombination
mit Lüftung, etc. ist nur unter besonderen Auflagen erlaubt. Fragen
sie hierzu den Hersteller ihrer Lüftungsanlage.

8. Anforderungen an den Aufstellraum

Bodentragfähigkeit
Überzeugen Sie sich vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der
Bodenunterkonstruktion dem Gewicht des Gerätes standhält.
Achten Sie auf waagrechten und rüttelfreien Stand des Gerätes.

Raum- und Umgebungstemperaturen/-feuchtigkeit

Das Gerät ist zum Betrieb in Wohnräumen mit normaler Luftfeuchtigkeit
und Raumtemperaturen von + 5 °C bis + 30 °C.
Das Gerät ist nicht spritzwassergeschützt und darf nicht in Nassräumen
aufgestellt werden.
9. Sicherheitsabstände
(Bild „C" auf Seite 2)
Folgender Mindest-Sicherheitsabstand muss zu brennbaren Bautei-
len (Holzstellwände, Möbel, Dekorstoffe, ...) eingehalten werden:
A
15 cm
Wandabstand hinten
B
20 cm
Wandabstand seitlich
C
80 cm
Im Strahlbereich der Sichtscheibe

10. Funkenschutzvorlage

(Bild „B" auf Seite 2)
Bei einem brennbaren Boden (Holz-, Kunststoff , Teppichboden, ...)
ist eine Funkenschutzplatte aus Sicherheitsgas, oder einem anderen
nicht brennbaren Material zu verwenden.
Für diese Unterlage müssen laut Feuerungsverordung (FeuVO) fol-
gende Mindestmaße eingehalten werden:
D
50 cm
Funkenschutz vor der Fülltüröffnung
E
30 cm
Funkenschutz seitlich der Fülltüröffnung
6
Deutsch

11. Brennstoffe

Das Gerät ist für die Verfeuerung von Scheitholz geeignet.
Rindenabfälle, Sägemehl, Feinhackschnitzel. Reisig, Holzwolle, Holz-
späne und Papier dürfen nur in kleinen Mengen zum Anzünden im
Scheitholzbetrieb verwendet werden. Beim Abbrand solcher Brenn-
stoffe entsteht hoher Schadstoffauswurf, großer Aschenanfall, der
Heizwert hingegen ist gering.

Holz

Scheitholz soll einen Wassergehalt von ca. 20 % des Darrgewichtes,
eine Länge von 1/3 m haben und klein gespalten sein. So brennen
die Scheite rasch an und bringen bei gleicher Holzmenge eine höhe-
re Heizleistung als große Holzscheite. Im Freien sollte Fichte, Tanne
oder Erle gut 2 Jahre, Hartholz sogar 3 Jahre (überdacht!) gelagert
werden.
Die Bedeutung des Wassergehaltes bei Holz auf den Heizwert zeigt
Tabelle 1:
Holzlagerung
Waldfrisch geschlagen
Über den Winter gelagert
Über den Sommer gelagert
Lufttrocken

Holzbriketts

Der Wassergehalt von Holzbriketts ist sehr gering, die Verbrennung
erfolgt sehr rasant.
Heizwert von Holzbriketts: ~4,4 kWh/kg

Braunkohlebriketts

Neben Holz können auch Braunkohlebriketts verfeuert werden.
Braunkohlebriketts zeichnen sich durch folgende Vorteile aus: hoher
Heizwert, lang anhaltende Wärme, gleich bleibende Qualität, sind
leicht erhältlich (Baumarkt, Brennstoffhändler), die 10-25 kg Bündel
lassen sich leicht transportieren und gut lagern.
Heizwert von Braunkohlebriketts: ~5,8 kWh/kg
Unzulässige Brennstoffe
Oberflächenbehandeltes Holz (furniert, lackiert, imprägniert, usw.),
feuchtes Holz, Spanplattenholz, Abfälle jeder Art (Verpackungsmüll),
Kunststoffe, Zeitungen, Gummi, Leder, Textilien, usw. Das Verbrennen
derartiger Stoffe belastet die Umwelt stark und ist vom Gesetzgeber
verboten. Darüber hinaus können Schäden am Gerät und Schorn-
stein entstehen.
Auch der Abbrand von Kohlebrennstoffen ist unzulässig. Das Ge-
rät ist mit diesen Brennstoffen nicht geprüft, Geräteschäden können
daher nicht ausgschlossen werden und sind von der Garantie nicht
gedeckt.
HINWEIS: Schäden durch verbrennen unzulässiger Brennstoffe sind
von der Garantie ausgeschlossen!
Wassergehalt
Heizwert
%
kWh/kg
50
~2,3
40
~2,7
18-25
~3,4
15-20
~4,2
Tabelle 1

Publicité

Chapitres

Table des Matières
loading

Table des Matières