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20. Garantie

Diese Garantiebedingungen gelten in allen europäischen Ländern, in de-
nen Geräte von Lohberger durch ortsansässige Fachhändler vertrieben
werden. Garantieansprüche sind grundsätzlich an einen ortsansässigen
Fachhändler, bzw. den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben,
zu richten.
Garantie
Grundsätzlich gewährt Lohberger für nachweisbare Material- oder Ferti-
gungsfehler 3 Jahre Vollgarantie. Der Garantieanspruch endet jedenfalls
fünf Jahre nach Fertigung des Gerätes.
Für manche Typen und Teile gibt es bestimmte Einschränkungen: bei
Geräten mit Zentralheizeinsatz ist die Garantie entweder von der fach-
gerechten Montage einer Rücklaufanhebung oder dem Einbau eines
Armaturenschrankes (AME.4) abhängig.
Ausnahmen
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß, dem
jedes Gerät durch den Heizvorgang unterliegt. Solche Teile sind zum
Beispiel:
Schamottsteine, die durch den Heizvorgang farbliche Veränderungen
oder Risse bekommen können, die, solange die Schamotte
ihre Position im Feuerraum beibehalten, keine Beeinträchtigung
der Funktion bedeuten. Glasscheiben (Glasbruch durch äußere Einwir-
kung, Veränderungen der Oberfläche durch thermische Einwirkung wie
z.B. angesinterte Flugasche oder Rußfahnen an der Scheibenoberflä-
che). Lackverfärbungen durch Überlastung bzw. thermische Beanspru-
chung. Dichtungen (z.B. Verhärtung bzw. Bruch durch thermische oder
mechanische Belastung). Oberflächenbeschichtungen (häufiges Putzen
oder Putzen mit scheuernden Putzmitteln). Gussteile (Thermisch hoch
belastete Gussteile wie z.B. JETFIREFlammbündelplatte und Rost).
Pellets - Fördereinrichtung, Kipprost, Zündelement und Temperaturfüh-
ler des Lohberger- Pelletsmoduls
Der Garantiebeginn
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an Sie als
„Verbraucher". Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung mit Garantie-
abschnitt bitte stets mit der Rechnung auf. Voraussetzung für unsere
Garantiepflicht ist, dass das Gerät nach unseren Anweisungen und den
geltenden EN / DIN / Ö Normen montiert und angeschlossen ist und nach
unserer Anleitung sachgemäß bedient und fachgerecht gewartet wurde.
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Deutsch
Die Reparaturen
Wir prüfen Ihr Gerät sorgfältig und ermitteln, ob der Garantieanspruch
zu Recht besteht. Wenn ja, entscheiden wir, auf welche Art der Mangel
behoben werden soll. Im Falle einer Reparatur sorgen wir für eine fach-
gerechte Ausführung vor Ort oder in unserem Werk. Dadurch wird der
durch die Übergabe festgelegte Garantiebeginn nicht beeinflusst; ist es
notwendig, das Gerät auszutauschen, beginnt die Garantiezeit erneut
zu laufen. Wenn Sie Ihr Gerät zur Reparatur einschicken, legen Sie bitte
den Kaufnachweis bei.
Die Kosten
Für die Dauer der Garantie übernimmt Lohberger sämtliche Kosten.
Wenn wir entscheiden, dass die Reparatur Ihres Gerätes zweckmäßiger-
weise in unserem Werk stattfinden soll, dann gehen die Transportkos-
ten sowie die Verantwortung für den Transport zu Ihren Lasten.
Haftungsausschluss
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eines Gerätes durch
Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder ähnliche Ursachen, können wir kei-
ne Haftung übernehmen. Auch mittelbare oder unmittelbare Schäden,
die durch ein geliefertes Gerät verursacht werden oder die bei der Liefe-
rung eines Gerätes entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen, es
sei denn, dass die Lieferung durch Lohberger oder ein durch Lohberger
beauftragtes Transportunternehmen erfolgt ist.
Für Schäden, die aufgrund chemischer oder elektrochemischer Einwir-
kungen (z.B. Schadstoffe in der Verbrennungsluft, nicht VDI-gerechte
Beschaffenheit des Heizungswassers – z.B.: „Verkalkung", etc.) oder
durch nicht den technischen Regeln bzw. den Lohberger Unterlagen
entsprechende Installation entstehen, können wir keine Haftung über-
nehmen.
Für sichtbare Lack- und Emailschäden, die auf Herstellungsfehler zu-
rückzuführen sind, kommen wir nur dann auf, wenn uns diese Mängel
innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gerätes schriftlich bekannt
gegeben werden.
Änderungen oder Eingriffe am Gerät durch Personen, die von uns
dafür nicht autorisiert sind, haben das Erlöschen unserer Garantie-
pflicht zur Folge. Einregulierungs- und Umstellungsarbeiten sind
grundsätzlich kostenpflichtig.

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