Demontage Der Maschine; Maschinenabbruch; Schadstoffentsorgung - OEM FX Série Mode D'emploi Et D'entretien

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  • FRANÇAIS, page 57
Abschnitt 7

7.1 - DEMONTAGE DER MASCHINE

Ist eine Maschinendemontage durchzuführen und die
Maschine dann wieder aufzustellen, dem in dem
"Aufstellung"-Abschnitt beschriebenen Verfahren
gegenüber umgekehrt vorgehen.
GEFAHRLAGE
Vor der Maschinendemontage die Stromspeisung
ausschalten.
Nur gelernte Fachtechniker dürfen dieses Verfahren
durchführen.
ACHTUNG
Falls es notwendig ist die Maschine anders zu
demontieren oder einige Bestandteile derselben
anders auszubauen, ist die Firma Hersteller oder ihre
Vertretung zu kontaktieren - zu diesem Zweck siehe
Adressen auf der dritten Seite dieses Handbuchs.

7.2 - MASCHINENABBRUCH

Hinsichtlich des Umweltschutzes
gelten die am Aufstellungsort der
Maschine gültigen Vorschriften.
Wenn die Maschine nicht mehr benutzt
und / oder repariert werden kann,
müssen
Maschinenkomponenten entsorgt
werden.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen
Haushaltsmüll
gegeben
entsprechend der Bestimmungen zur Abfalltrennung
als Industrieabfall gesondert entsorgt werden.
Die elektrischen Geräte sind mit einem besonderen
Kennzeichen (durchkreuzter Müllbehälter) versehen.
Dieses Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht wurde
und im Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden muß.
Eine unangemessene oder nicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Entsorgung von
elektrischen
Geräten sowie ein unsachgemä§er Einsatz kann
aufgrund der Präsenz von gesundheitsschädlichen
Substanzen u/o Materialien zu schweren
Gesundheitsschäden und / oder zu einer
schwerwiegenden Umweltbelastung führen. Jede
nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechende
Entsorgung von elektrischen Materialien beinhaltet die
Verhängung von Geldbußen u/o strafrechtlichen
Maßnahmen.
D - 22
die
verschiedenen
sondern
müssen
Abmontieren - Abbruch - Entsorgung
ACHTUNG
Was die Entsorgung von Schadstoffen (Schmier-,
Lösungsmitteln, Lackierprodukten u.s.w.) betrifft, ist
nachfolgender Abschnitt nachzuschlagen.

7.3 - SCHADSTOFFENTSORGUNG

Zur Entsorgung solcher Stoffe sind die geltenden
gesetzlichen Normen in jedem jeweiligen land zu
beachten.
ACHTUNG
Jedes Vergehen seitens des Kunden vor, während
und nach dem Abriss und der Entsorgung der
Geräteteile hinsichtlich der Auslegung und Anwen-
dung der einschlägig gültigen Bestimmungen wird
ausschließlich von ihm selbst verantwortet.
FX / RVE

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