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Rondo RUUT AL1 2x Manuel D'instructions page 22

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HINWEIS: Besonders hartnäckiger Schmutz, der sich
normalerweise im Bereich der Schaltung ansammelt, lässt
sich mit einem stärkeren Entfetter und einer Bürste entfernen.
WARNUNG: Reinigungs-, Schmier- und Konservierungsmittel
sind chemische Produkte. Eine unsachgemäße Anwendung kann
zu einem Schaden an Ihrem Fahrrad führen. Verwenden Sie nur
Produkte, die ausdrücklich für Fahrräder geeignet sind. Gehen Sie
sicher, dass der Lack und Bauteile aus Gummi, Plastik, Metall
usw. nicht angegriffen werden. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem
Händler auf und halten Sie sich an die Herstellerangaben.
REINIGUNG UND SCHMIEREN DER KETTE
HINWEIS: Reinigen und schmieren Sie Ihre Kette regelmäßig,
d.h. ungefähr nach zehn Fahrten, nach jeder Fahrt bei nassen
Bedingungen, und jedes Mal, wenn Sie Ihr Fahrrad waschen.
Träufeln Sie ein geeignetes Kettenreinigungsmittel auf ein
sauberes lösungsmittelfreies Baumwolltuch und wischen
Sie damit die Kette. Drehen Sie dabei die Kurbel gegen die
Laufrichtung. Wiederholen Sie den Vorgang ein paar Mal mit
einem sauberen Tuch bis die Kette sauber ist. Behandeln
Sie jedes Kettenglied sparsam mit einem für Fahrradketten
geeigneten Schmiermittel.
HINWEIS: Verwenden Sie nur Schmiermittel, die ausdrücklich
für den Einsatz bei Fahrradketten zugelassen sind. Fette für
Motorradketten können Ihre Kette und die Antriebskomponenten
verkleben.
DE
HINWEIS: Wenn Reinigungsmittel zwischen den Kettengliedern
zurückbleibt, ist das neu aufgetragene Fett absolut nutzlos und
ineffektiv.
RONDO GARANTIEERKLÄRUNG
7ANNA sp. Z o.o. sp. k. (nachstehend „7ANNA" genannt),
Hersteller von Rondo, übernimmt für alle seine neuen Fahrräder
eine Garantie von drei (3) Jahren für Mängel in Bezug auf Material
und Verarbeitung.
2. Ab Feststellung eines Mangels hat der Kunde die Nutzung
des Fahrrads unmittelbar zu unterlassen und den Mangel dem
Händler, von dem er das Fahrrad bezogen hat, innerhalb von
14 Tagen zu melden. Die Weiterbenutzung eines beschädigten
Fahrrads führt zum Garantieverlust, einem noch größeren
Schaden und kann eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben
des Fahrers darstellen.
3. Die Garantiedauer beginnt mit dem Verkaufsdatum. Der Erwerb
des Fahrrads muss mit dem Kassenbeleg und ausgefüllten
Garantieschein dokumentiert sein. Folgende Informationen
müssen auf dem Garantieschein vermerkt sein: Datum des
Erwerbs, Seriennummer des Rahmens, Modellbezeichnung,
Name des Kunden und des Händlers.
4. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den Ersterwerber
und ist nicht übertragbar.
5. Ansprüche aus dieser Garantieerklärung sind gegenüber dem
Händler geltend zu machen, bei dem das Fahrrad erworben
wurde.
6. Das Fahrrad sollte zwischen der dritten (3.) und fünften
(5.) Woche nach Kaufdatum (oder nach 50 km) bei einem
autorisierten Händler einer obligatorischen Kontrolle unterzogen
werden. Auf dem Garantieschein muss dokumentiert sein, ob und
wann diese Kontrolle stattgefunden hat. Andernfalls erlischt
die Garantie.
7. Die Garantie ist nur gültig, wenn das Fahrrad bei einem autori-
sierten Händler in komplett fahrbereitem Zustand erworben
wurde.
8. Muss ein Teil des Fahrrads auf Basis der vorliegenden
Garantieerklärung ausgetauscht werden, können dafür Teile
verwendet werden, die in ihrer Funktion den Originalteilen ähnlich
sind. Wahrscheinlich ist es nicht immer möglich, identische Teile
bereitzustellen. Die Entscheidung darüber, ob ein kaputtes Teil
ersetzt oder repariert wird, trifft der Händler, bei dem das Fahrrad
gekauft wurde. Die Entscheidung des Händlers ist bindend und
endgültig. Wird ein Garantiefall anerkannt, bei dem es um ein
lackiertes Bauteil geht, und ist das Bauteil in der gewünschten
Farbe nicht mehr verfügbar (sei es, weil die Farblinie eingestellt
wurde oder weil sie vergriffen ist), behält sich 7ANNA das Recht
vor, das entsprechende Bauteil durch ein gleichwertiges Produkt
in derzeit verfügbarer Lackierung zu ersetzen.
9. Die Garantie deckt nicht die natürliche Abnutzung von Reifen,
Ketten, Bremsbelägen, Lagern, Ritzeln und Kettenblättern ab.
Typische Wartungstätigkeiten wie Zentrieren eines Laufrads,
Schmieren, Einstellen der Bremsen, Schaltungseinstellung etc.
werden nicht von der Garantie abgedeckt und müssen auf Kosten
des Kunden von einer Fahrrad-Fachwerkstatt ausgeführt werden.
10. Weiter sind von der Garantie ausgenommen: Arbeitskosten
für den Austausch von Teilen, Lackierung und Aufkleber/
Beschriftung; Probleme, die auf übermäßige Beanspruchung beim
Extremfahren oder auf falsche Fahrtechnik zurückzuführen sind.
Ausgenommen von der Garantie sind des Weiteren Reise- und
Transportkosten zu einem autorisierten Händler (betrifft Hin- und
Rückweg). Entsprechende Kosten trägt der Erstbesitzer.
11. Die vorliegende Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn der
Garantieschein nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllt wurde,
der Kunde selbständig Änderungen am Fahrrad vorgenommen
hat, ein Schaden von externen Bauteilen verursacht wurde, die
nicht ordnungsgemäß montiert worden sind, das Fahrrad nicht
den Herstellerangaben gemäß benutzt, gewartet oder repariert
worden ist, das Fahrrad in zerlegtem oder teilmontierten Zustand
verkauft worden ist oder das Fahrrad einem Dritten übergeben
worden ist.
12. Anweisungen zum Umgang mit Garantiefällen in der Region,
in der das Fahrrad erworben wurde, erhalten Sie von Ihrem
Fahrradhändler.
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