Garantie - WAHLBACH UTS10 Instructions De Montage Et D'utilisation

Chauffe-eau sous évier 10 litres
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6.

Garantie

Berechtigung
Inhalt
Dauer
Geltendma-
chung
Erlöschen
Beschränkung
14
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Rechte aus dieser Herstellergarantie treten neben die gesetzlichen
Rechte des Käufers. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere
gegen den Verkäufer, werden durch diese Garantie in keiner Weise be-
schränkt.
Zur Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ist die Vorlage der
entsprechenden Kaufquittung erforderlich.
Wahlbach steht als Hersteller dafür ein, dass dieses Produkt frei von
Material- und Herstellungsfehlern ist. Material- und Herstellungsfehler,
die sich innerhalb der Garantiefrist zeigen, begründen die Rechte aus der
Garantie. Fehler, die auf unsachgemäße Installation oder unsachgemäße
Inbetriebnahme, falsche Betriebsbedingungen oder fehlerhafte Wartungs-
oder Reparaturarbeiten zurückgehen, begründen nicht die Rechte aus der
Garantie.
Normale Verschleißerscheinungen als auch Kalkbildung begründen
ebenfalls nicht die Rechte aus der Garantie. Indem Fehler verursacht sind
wegen extremes Trinkwasser (pH Wert nicht zwischen 7 und 9.5 und/ oder
Cl über 150mg/l und/ oder Fe über 0.2mg/l), begründen nicht die Rechte
aus Garantie.
Die Garantiefrist beträgt 24 Monate. Die Garantiefrist beginnt mit dem
Tag des Kaufes des Gerätes. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garantieperiode, noch setzen sie eine neue Garan-
tiefrist in Lauf.
Das fehlerhafte Produkt zusammen mit der Kaufquittung an die Verkaufs-
stelle zurückbringen.
Wahlbach haftet nicht für Transportschäden. Es steht im Ermessen von
Wahlbach, das Gerät zu reparieren oder durch ein neues Produkt auszu-
tauschen. Das funktionsfähige Produkt wird dem Käufer daraufhin zuge-
sandt. Ersetzte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von Wahlbach
über. Zu weiteren Leistungen, wie etwa einer Reparatur vor Ort, einem
Abbau von fehlerhaften Produkten, einem Abtransport von fehlerhaften
Produkten oder einer Installation von reparierten oder neuen Produkten
ist Wahlbach nicht verpflichtet.
Reparaturversuche, die vom Kunden oder einem Dritten, der nicht von
Wahlbach zur Reparatur autorisiert ist, vorgenommen werden, führen zum
Erlöschen der Garantie. Das Gleiche gilt, wenn Teile in das Gerät installiert
oder mit dem Produkt verbunden werden, die keine Originalteile von
Wahlbach sind.
Diese Garantie beschränkt sich auf Nachbesserung und Nachlieferung. Die-
se Garantie umfasst kein Recht auf Schadensersatz, Rücktritt, Minderung
oder den Ersatz von Mangelfolgeschäden.
Für ausserhalb Deutschlands und die Niederlande erworbene Geräte gilt
diese Garantie nicht. Gesetzlichen Vorschriften und Lieferbedingungen der
Ländergesellschaft oder Importeurs sind zu folgen.

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