DITEC CIVIK Manuel D'installation Et D'entretien page 32

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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der technischen Verhaltensregeln und Einhal-
tung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch vor.
Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften Verletzungen und
Sachschäden führen.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen
sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände
gelangen, da sie eine Gefahrenquelle darstellen können.
Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage auf Transport-
schäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmos-
phäre oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen
Gasen oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr.
Nehmen Sie vor der Montage des Antriebs alle Veränderungen
an der Struktur für die lichten Sicherheitsräume und den Schutz
bzw. die Abtrennung aller Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allge-
meiner Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen An-
forderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme
im Falle der Nichtbeachtung der technischen Verhaltensregeln
bei der Fertigung der zu motorisierenden Türflügel sowie von
während des Gebrauchs auftretenden Verformungen aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Licht-
schranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die gel-
tenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der technischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik des
Systems und die von der motorisierten Tür entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-,
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen der motorisierten
Tür sichern. Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften
vorgesehenen Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung
von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der moto-
risierten Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Typenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz
mit einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand
von mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elek-
trischen Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter
und ein Überstromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie
der motorisierte Tür soweit erforderlich an eine normgerechte
Erdungsanlage an. Unterbrechen Sie während der Montage-,
Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor
Sie den Deckel für den Zugang zu den elektrischen Geräten
öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Steuerungen dürfen nur
mit antistatischem geerdeten Armschutz vorgenommen
werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb der motorisierten Tür zu liefern und die Betriebsan-
leitung auszuhändigen.
CIVIK - IP1953
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR
genannten Dokumente enthalten muß; (die technische Akte ist
aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens zehn
Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem
Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß An-
lage II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Betriebsklasse: 4 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 100÷200
Zyklen pro Tag).
Verwendung: INTENSIV (Für Türen zu Eigentumswohnanlagen,
mit intensiv genutzten Eingängen)
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte
beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funkti-
onsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten
erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktion-
weise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation
entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
erklärt hiermit, daß die Schiebetürantriebe der Serie CIVIK
-
vorgesehen sind zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EWG, inklusive deren Änderungen, zusammengefügt
werden soll;
-
konform sind mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 2004/108/EG;
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange
untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente
darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche
diese Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen
Reschtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
entspricht.
Caronno Pertusella, 01-10-2007
32
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)

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