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SEKUR 200 Serie Notice D'utilisation page 19

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Informationsbroschüre SEKUR Atemfilter
Die folgende Informationsbroschüre gibt Auskunft über die bestimmungsgemäße Verwendung der SEKUR Atemfilter und dient der
Verhütung von Gefahren. Alle Personen, die diese Filter einsetzen, sind verpflichtet, diese Informationsbroschüre zu lesen, zu
verstehen und zu beachten. Atemfilter sind Verbrauchsteile und bieten Schutz gegen bestimmte Schadstoffe unter spezifizierten
Einsatzbedingungen. Die Auswahl des geeigneten Filters und die genaue Befolgung dieser Informationsbroschüre sind
Voraussetzungen zum Erreichen des erforderlichen Schutzes. Dies gilt gleichermaßen für die ordnungsgemäße Lagerung, Pflege und
Kontrolle
der
Atemfilter.
Veränderungen/Modifizierungen und Reparaturen an SEKUR Atemfiltern sind nicht zulässig.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Informationsbroschüre entstehen, haftet der Hersteller nicht. Die Gewährleistungs-
und Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von D.P.I. s.r.l. werden durch die Angaben dieser
Informationsbroschüre nicht erweitert. Benutzen Sie die Atemfilter ausschließlich gemäß dieser Informationsbroschüre, den jeweils
geltenden gesetzlichen Regeln und den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, insbesondere die Einsatzregeln gemäß
BGR 190 bzw. DIN EN 529 „Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden".
Verwendungszweck
Ein Filtergerät besteht aus einem Atemanschluss (Vollmaske, Halbmaske, Mundstückgarnitur) in Verbindung mit Atemfilter.
Filtergeräte reinigen die Einatemluft von Schadstoffen (Gase, Dämpfe, Partikeln).
Entsprechend der Verordnung (EU) 2016/425 sind Filter Geräte der Kategorie III.
Voraussetzungen für den Einsatz
Der Einsatz von Filtergeräten setzt voraus:
die Umgebungsatmosphäre muss mindestens 17 Vol.% Sauerstoff enthalten;
die Umgebungsatmosphäre darf nicht sauerstoffangereichert oder explosionsgefährlich sein;
die Art, Konzentration und Eigenschaften der Schadstoffe müssen bekannt sein. Die Einsatzgrenzen der Filter für den
Gesamtgehalt an Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre müssen eingehalten werden;
filter dürfen nicht in engen Räumen (Gruben, Tanks, Kanäle usw.) eingesetzt werden.
Beachte: Schadgase, die schwerer als Luft sind, können sich in Bodennähe anreichern.
Für den Einsatz von Filtern gegen Schadgase ohne deutliche Durchbruchswahrnehmung beim Einatmen ist, abhängig von
den Einsatzbedingungen, besondere Einsatzregeln bezüglich des Gebrauchs und der Einsatzdauer aufzustellen;
gegen radioaktive Stoffe, Mikroorganismen und biochemisch wirksame Stoffe dürfen Partikelfilter nur einmal eingesetzt
werden.
Bei Gefahr von Sauerstoffmangel (unter 17 Vol.-%), oder zu hoher Schadstoffkonzentration sind umgebungsunabhängige
Atemschutzgeräte einzusetzen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind und während
der gesamten Einsatzzeit eingehalten werden. Die BGR 190 und die DIN EN 529 sind unbedingt zusätzlich zu beachten.
Beim Umgang mit offenem Feuer oder glühender Metallschmelze ist zu beachten, dass die im Filter befindliche
Aktivkohle Feuer fangen kann und/oder giftige Substanzen freisetzten kann.
Der direkte Kontakt mit Ketonen, Ester, Kohlenwasserstoffen, Säuren und starken Laugen sowie Flüssigkeiten
die unter hohem Druck stehen ist zu vermeiden.
Kennzeichnung, Filterprogramm und Auswahl
Der Hauptanwendungsbereich und die Filterklasse der Atemfilter sind aus der normgerechten Kennzeichnung gemäß den
geltenden EN-Normen ersichtlich, wie folgt:
Schadhafte
Filter
sind
sofort
auszusondern
19
und
gebrauchsunfähig
zu
machen.

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