GMV GL MRL-MC Manuel D'entretien page 82

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  • FRANÇAIS, page 52
C) zu versichern, dass die Risikobewertung für jeden Arbeitsort und für alle Wartungsarbeiten so ausgeführt
wurde, dass die Wartungsanleitungen des Installateurs und alle vom Eigentümer der Anlage gelieferten
Informationen berücksichtigt wurden.
D) Den Eigentümer der Anlage über jede nach der Risikobewertung auszuführende Arbeit, insbesondere
bezüglich des Zugangs und/oder der Umgebung des Gebäudes/der Anlage zu informieren.
E) Einen Wartungsplan aufzustellen, damit die prophylaktische Wartung der Anlage angemessen und die
Wartungszeit so kurz wie möglich ist, ohne die Sicherheit der Personen zu beeinträchtigen, und die Anlage
nur kurze Zeit außer Betrieb ist.
F) Den Wartungsplan anzupassen, um jeden vorhersehbaren Schaden zu berücksichtigen, z.B. Schäden
aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch, Missbrauch, Beschädigung, etc.
G) Die Wartungsarbeiten von für die Wartung zuständigem Fachpersonal, das über die notwendige Ausrüstung
und das notwendige Werkzeug verfügt, durchführen zu lassen
H) Das Fachwissen des Wartungspersonals auf dem neuesten Stand zu halten
I)
Die Wartung in regelmäßigen Abständen durchzuführen
J) Das ganze Jahr hindurch rund um die Uhr einen Notrufservice für die Rettung von Personen zu liefern
K) Das Ergebnis von jedem Eingriff nach einem Schaden an der Anlage aufzubewahren
-
Diese Aufzeichnungen müssen die Art von Schaden beinhalten, damit Wiederholungsfälle ausgemacht
werden können. Sie müssen auf Anfrage für den Eigentümer der Anlage verfügbar sein.
L) Die Anlage außer Betrieb zu setzen wenn die Wartungsorganisation von einer während der Wartung
entdeckten gefährlichen Situation Kenntnis hat, welche nicht sofort behoben werden kann und den
Eigentümer der Anlage über die Notwendigkeit, die Anlage bis zur Reparatur außer Betrieb zu setzen, zu
informieren.
M) So zu organisiert sein, dass sie die für jegliche Reparatur notwendigen Ersatzteile liefern kann
N) Rechtzeitig vorher die Anwesenheit einer für die Wartung zuständigen Fachperson zu garantieren. Dies gilt
für jegliche von Dritten ausgeführte Inspektionen oder für Wartungsarbeiten am Gebäude welche in den für
die Wartungsorganisation reservierten Bereichen auszuführen sind
O) Den Eigentümer der Anlage rechtzeitig über die notwendige schrittweise Verbesserung der Anlage zu
informieren.
P) Die Notfallsmaßnahmen, auch mit Subunternehmern zu organisieren und die Vorgangsweise für besondere
Umstände wie Feuer, Panik, etc. festzulegen.
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Wartungshandbuch
Allgemeiner Teil
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Doc. n° 10991034
Rev.0.6.9
- 07.06.2006
DE
4

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