Romotop RIANO Mode D'emploi page 18

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GARANTIEURKUNDE
REKLAMATIONS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN DER FIRMA ROMOTOP spol. s r.o.,
GÜLTIGE FÜR DEN KÄUFER (VERBRAUCHER)
1. Diese Reklamations- und Garantiebedingungen wurden gemäß entsprechenden Paragraphen des Bürgergesetzbuchs und des
Kundenschutzgesetzes erstellt.
2. Der Anbieter hat auf Antrag des Verbrauchers einen Beleg über den Einkauf des Produkts bzw. über die Leistung eines
Dienstes unter Anführung des Verkaufsdatums des Produkts bzw. Leistung des Dienstes, um was für ein Produkt bzw. eine
Dienstleistung es sich handelt und zu welchem Preis das Produkt bzw. die Dienstleistung gewährt wurden, zusammen mit
den Identifikationsangaben des Anbieters, mit dem Namen und Familiennamen bzw. der Bezeichnung bzw. der
Handelsfirma, ggf. Bezeichnung des Anbieters, seiner Identifikationsnummer, seinem Sitz bzw. seiner Geschäftsadresse,
auszustellen, falls durch eine andere Rechtsvorschrift nicht etwas anderes festgelegt. wird.
3. Auf das Produkt wird Garantie in der Dauer von 24 Monaten gewährt. Die Garantie beginnt bei der Abnahme der Sache
durch der Verbraucher zu laufen. Bei Bedarf der Inbetriebnahme durch eine autorisierte Firma ggf. Fachfirma beginnt die
Garantiefrist erst vom Tag der Inbetriebnahme der Sache zu laufen, falls der Käufer die Inbetriebnahme spätestens innerhalb
von drei Wochen nach Übernahme der Sache bestellt hat und rechtzeitig und ordnungsmäßig zur Leistung des Dienstes seine
erforderliche Mitwirkung geleistet hat.
4. Die Garantie bezieht sich auf sämtliche, nachweisbar im Laufe der gültigen Garantiezeit entstandenen Produktions- und
Materialmängel.
5. Die Garantie bezieht sich nicht auf den durch übliche Nutzung entstandenen Verschleiß und weiter:
- auf Mängel, entstandene durch fehlerhafte und unsachgemäße Bedienung und Eingriffe, Anschluss an einen ungenügend
ausgelegten Kamin bzw. Kamin mit ungenügendem Zug, durch unangemessenen Umgang ggf. unangemessene Benutzung
und Nichteinhaltung der Nutzungs- und Instandhaltungsbedingungen (siehe Bedienungsanleitung).
- auf Mängel, verursachte durch mechanische Beschädigung
- falls die Sache in feuchten und ungeschützten Räumen gelagert wird ggf. in Räumen benutzt wird, die dem
Wohnungsumfeld nicht entsprechen.
- auf Schäden, entstandene infolge einer Naturkatastrophe Witterungsbedingungen, gewaltsamer Beschädigung.
- bei Beschädigung der Garantieaufkleber und Fabriknummernschilder.
- Beschädigung der Ware beim Transport (im Falle des eigenen Transports). Im Falle des Transports mit einer externen
Spedition - ist vor Ort zu regeln.
- falls sich die Angaben der Garantieurkunde bzw. des Kaufbeleges von den Angaben am Typenschild unterscheiden.
6. Auf das bei einer Reparatur bzw. einem Austausch eines Ofenteils verwendete Verbrauchsmaterial bezieht sich Verlängerung
der Garantiezeit nicht.
7. Reklamationen sind bei demjenigen Anbieter geltend zu machen, bei dem die Sache gekauft wurde. Ist jedoch in der
Garantieurkunde ein anderes, für die Reparatur zuständiges Subjekt festgelegt, mit dem Sitz am Standort des Anbieters bzw.
in einem für den Käufer näheren Ort, ist der Käufer berechtigt, die Reparatur bei dem für die Ausführung der
Garantiereparatur festgelegten Subjekt vornehmen zu lassen. Das für die Reparatur festgelegte Subjekt hat die Reparatur in
der beim Verkauf der Sache zwischen dem Händler und Käufer vereinbarten Frist vorzunehmen.
8. De Anbieter hat dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung auszustellen, mit der Angabe, wann der Verbraucher das
Recht geltend gemacht hat, über den Inhalt der Reklamation und was für eine Art der Erledigung der Reklamation vom
Verbraucher angefordert wird, weiter eine schriftliche Bestätigung in der Frist von 30 Tagen über die Ausführung der
Reparatur und über das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, einschl. Bestätigung über die Ausführung der
Reparatur und deren Dauer, ggf. eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation. Diese Pflicht bezieht sich
auch auf Personen, die mit der Ausführung der Reparatur betraut sind.
9. In den ersten 6 Monaten nach dem Einkauf wird die Reklamation als Verletzung des Kaufvertrags gemäß Bestimmung
des Handelsgesetzbuchs erledigt. In den folgenden Monaten wird gemäß
dem, ob es sich um einen behebbaren bzw. unbehebbaren Mangel handelt.
10. Reklamationen werden ausschließlich vom Käufer angenommen und mit ihm erledigt.
11. Bei der Übergabe der reklamierten Sache hat der Käufer Typenbezeichnung des Produkts und ausführliche Beschreibung des
Mangels (z. B. bei welcher Betriebsart und wie sich der Mangel bemerkbar macht, wie lange nach dem Einheizen,
Beschreibung der Handhabung der Sache vor Entstehung des Mangels u. ä.) mitzuteilen ggf. nachzuweisen.
12. Bei der Geltendmachung der Reklamation hat der Käufer nachzuweisen, dass das Produkt beim Anbieter reklamiert wird,
der das Produkt verkauft hat und dass die Reklamation innerhalb der Garantiezeit erhoben wird. Um diese Tatsachen
nachzuweisen, ist am besten vorzulegen:
- Verkaufsbeleg
- bestätigte Garantieurkunde
- bestätigtes Übergabeprotokoll
13. Sonstige, in diesen Reklamations- und Garantiebedingungen nicht geregelte Verfahren richten sich nach den einschlägigen
Bestimmungen des Bürgergesetzbuchs und des Verbraucherschutzgesetzes.
t
616
t
622 des Bürgergesetzbuchs verfahren, je nach
ÜBERGPABEPROTOKOLL
Auftraggeber: ................................................................................................................
Verkaufsort: ..................................................................................................................
..........................................................................................................
Hersteller (die für den Bau verantwortliche Person): ...............................................
..........................................................................................................
Verzeichnis der Urkundenbelege: ...............................................................................
..........................................................................................................
..........................................................................................................
Verzeichnis der Mängel und Nacharbeiten: ...............................................................
..........................................................................................................
Verzeichnis der Projektabweichungen (genehmigte Dokumentation): ...................
..........................................................................................................
..........................................................................................................
Baugenehmigung Aktz.: ...............................................................................................
Vom: ..........................................
Herausgegeben von: ........................................
Technische Aufsicht des Bauherrn: ............................................................................
Aufnahmedatum des Übergabeverfahrens: ...............................................................
Abschlussdatum des Übergabeverfahrens: ................................................................
Datum der vollständigen Räumung der Arbeitsstelle: ..............................................
Beginn der Garantiezeit ab: .........................................................................................
Erste Einheizung genehmigt am: .................................................................................
Der Abnehmer übernimmt mit seiner Unterschrift Sicherstellung des
Schutzes des übernommenen Baus vor der Beschädigung durch Dritte!!!
Hersteller (Unterschrift): ..........................
Auftraggeber (Unterschrift): ....................
den: ...............
in .......................
den: ...............
in .......................

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