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7.2 Prüfen

8. Entsorgung

> Das Produkt muss regelmäßig durch einen Sachkundigen auf
Betriebssicherheit geprüft werden. Der Sachkundige erhält seine
Berechtigung zur Prüfung durch den Betreiber und die Teilnahme an durch
länderspezifische Gesetze vorgeschriebenen Seminaren.
> Die Prüfintervalle müssen den Betriebsverhältnissen angepasst werden. Die
Überprüfung muss mindestens jährlich erfolgen.
> Die Durchführung der Prüfung muss dokumentiert werden. Kontrollblätter für
die Prüfung der Produkts sind auf der Homepage von ZARGES verfügbar. Nach
erfolgter und mit positivem Ergebnis durchgeführter Prüfung die ZARGES-
Prüfplakette (Bestellnr. 828384 bzw. 828385) am Produkt anbringen. Monat
und Jahr der nächsten Prüfung müssen gut erkennbar sein.
> Das Produkt besteht hauptsächlich aus Aluminium. Produktteile
folgendermaßen entsorgen:
Aluminium: Recycling
Stahl:
Recycling
Kunststoff:
Energetische Verwertung (Leiterfüße, Endkappen, Räder)
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