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  • FRANÇAIS, page 83

12 Garantiebedingungen

Die nachstehenden Bedingungen beinhalten die Voraussetzungen und den Umfang
unserer Garantieleistungen und lassen unsere gesetzlichen und vertraglichen
Gewährleistungsverpflichtungen unberührt.
Für unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß nachfolgenden
Bedingungen:
1. Wir geben 24 Monate-Gewährleistung für Odys-Produkte. Innerhalb von 12
Monaten ab Kaufdatum beheben wir unentgeltlich nach Massgabe der folgenden
Garantiebedingungen Schäden oder Mängel am Produkt. Bei einem Mangel oder
Defekt, der später als 12 Monate nach dem Kaufdatum festgestellt wird, muß für
eine Garantiereparatur ein Fabrikationsfehler nachweislich vorliegen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien und andere Teile, die zu den
Verbrauchsgütern zählen, leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff
sowie Defekte aufgrund des normalen Verschleißes. Eine Garantiepflicht wird
nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit,
die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind, durch
Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen, von Wasser
sowie allgemein aus anormalen Bedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. AXDIA
behält sich das Recht auf Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät vor, falls
das eingesandte Produkt innerhalb eines angemessenen Zeit- und Kostenrahmens
nicht instand gesetzt werden kann. Ebenso kann das Produkt gegen ein anderes
gleichwertiges Modell ausgetauscht werden. Instandsetzungen vor Ort können nicht
verlangt werden. Ersetzte bzw. getauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn
unsere Produkte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht
auf unsere Produkte abgestimmt sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Produkt.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Produkts entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Wir haften also nicht für
zufällige,
indirekte
Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinneinbußen oder Betriebsausfall
führen.
Geltendmachung eines Garantiefalles
38
ODYS SL IM Z8
oder
sonstige
Folgeschäden
aller
Art,
die
zu

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