Garantie-Urkunde Schweiz - Siemens Gigaset S67H Mode D'emploi

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Anhang

Garantie-Urkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegenü-
ber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgaran-
tie zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von Gigaset Communicati-
ons nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleissteile(z.B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäus-
ekleinteile, Schutzhüllen – soweit im
Lieferumfang enthalten) gilt diese Halt-
barkeitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemässer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Instal-
lation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garan-
tie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbe-
leg mit Kaufdatum. Garantieansprüche
sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu
machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum
von Gigaset Communications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Schweiz
erworbene Neugeräte. Garantiegebe-
rin ist die Gigaset Communications
GmbH, Schlavenhorst 66, D-46395
Bocholt, Deutschland.
30
u
Weiter gehende oder andere Ansprü-
che aus dieser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Gigaset Communicati-
ons haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Gigaset Communications
vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Gigaset Communications behält sich
das Recht vor seine Servicearbeiten
durch ein Subunternehmen ausführen
zu lassen. Anschrift siehe www.giga-
set.com/ch/service
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie
sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212
000

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