oventrop Oilstop V Notice D'utilisation page 24

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Oilstop V Antiheberventil
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-65.50-305
2.4.3
3
3.1
3.2
5
6
Z37203.21
24
(2) Es sind mindestens folgende Prüfungen durchzuführen:
Prüfung der Zusammensetzung und der Güteeigenschaften der Werkstoffe der verwen-
deten Bauteile gemäß der beim DIBt hinterlegten Prüfliste,
Prüfung der Ausführung der Bauteile (verwendete Werkstoffe, Maße, Passungen, Bauart)
entsprechend der beim DIBt hinterlegten Unterlagen,
Prüfung des Heberschutzes nach E DIN EN 12514-3
sicherung.
(3) Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszu-
werten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Regelungsgegenstandes,
Art der Kontrolle oder Prüfung,
Datum der Herstellung und der Prüfung des Regelungsgegenstandes,
Ergebnisse der Kontrollen oder Prüfungen,
Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.
(4) Alle Aufzeichnungen sind beim Hersteller mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind
dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde
auf Verlangen vorzulegen.
(5) Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen
Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen
nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass eine Verwechslung mit übereinstimmenden
ausgeschlossen wird. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum
Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu
wiederholen.
Erstprüfung
Im Rahmen der Erstprüfung der Hebersicherung durch eine anerkannte Prüfstelle sind die
Prüfungen nach Abschnitt 2.4.2 durchzuführen. Wenn die diesem Bescheid zugrunde
liegenden Nachweise an Proben aus der laufenden Produktion erbracht wurden, ersetzen
diese Prüfungen die Erstprüfung.
Bestimmungen für Planung und Ausführung
Planung
(1) Die maximalen Absicherungshöhen sind einstellbar und betragen 1,0 m bis 4,0 m.
(2) Die Werkstoffe der Hebersicherung entsprechend den beim DIBt hinterlegten Unterlagen
benötigen keine weiteren Nachweise über die chemische Beständigkeit gegenüber den unter
Abschnitt 1(1) genannten Flüssigkeiten.
Ausführung
(1) Die Hebersicherung muss unter Berücksichtigung der Abschnitte 1 (3) und 1 (4) und der
Einbau- und Betriebsanleitung
Betriebsanleitung ist vom Hersteller mitzuliefern.
E DIN EN 12514-3:2009-06
Bauelemente für Versorgungsanlagen für Verbrauchsstellen mit flüssigen
Brennstoffen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Arma-
turen und Zähler
von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH geprüfte Einbau- und Betriebsanleitung, Stand 07/2016
Seite 5 von 6 | 28. April 2021
5
eingebaut und in Betrieb genommen werden. Die Einbau- und
6
Abschnitt 5.7.1.2 an jeder Heber-
1.65.50-4/21
210420384-V02.08.2021

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