oventrop Oilstop V Notice D'utilisation page 22

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Oilstop V Antiheberventil
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-65.50-305
II
1
2
2.1
1
2
3
4
Z37203.21
22
BESONDERE BESTIMMUNGEN
Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich
(1) Gegenstand dieses Bescheides ist eine membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung
gegen Aushebern mit der Bezeichnung "Oilstop V (siehe Anlage 1). Das "Oilstop" Membran-
Antiheberventil dient dazu, das Aushebern von Heizöllagerbehältern zu verhindern. Es ist zum
Einbau in Heizölentnahmeleitungen von Ölfeuerungsanlagen bestimmt, die mit nachfolgend
genannten Medien betrieben werden:
− Heizöl EL nach DIN 51603-1
− Heizöl EL A Bio 5 bis Bio 15 nach DIN SPEC 51603-6
DIN EN 14214
ohne zusätzliche alternative Komponenten.
3
(2) Die eingeschaltete Heizölförderpumpe erzeugt in der Saugleitung einen Unterdruck. Die
Membrane der Hebersicherung drückt den Sperrkolben gegen die Druckfeder aus seinem
Sitz, so dass Heizöl zur Entnahmepumpe strömen kann. Wird die Heizölförderpumpe abge-
schaltet oder hat die Saugleitung ein Leck, fällt das Vakuum in der Saugleitung ab. Dadurch
drückt die Druckfeder den Sperrkolben wieder, schließt somit die Hebersicherung und sperrt
damit die Saugleitung ab.
(3) Die Hebersicherungen sind für den Einbau in Saugleitungen mit einem Durchfluss von
maximal 220 l/h zwischen Lagerbehälter und Förderaggregat oberhalb der maximalen Füll-
höhe des Lagerbehälters bestimmt. Sie dürfen in Innenräumen sowie in Domschächten von
Erdtanks mit einer Umgebungstemperatur von -25 °C bis +60 °C zur Durchleitung von flüssi-
gem Brennstoff mit einer Medientemperatur von 0 °C bis +40 °C eingesetzt werden. Die
Hebersicherung ist für einen maximalen Betriebsdruck von 6 bar sowie für Unterdruck
ausgelegt.
(4) Die Hebersicherungen dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0
und 1 betrieben werden.
(5) Mit diesem Bescheid wird der Nachweis der Funktionssicherheit des Regelungsgegen-
standes im Sinne von Absatz (1) erbracht.
(6) Der Bescheid wird unbeschadet der Bestimmungen und der Prüf- oder Genehmigungs-
vorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt.
(7) Dieser Bescheid berücksichtigt die wasserrechtlichen Anforderungen an den Regelungs-
gegenstand. Gemäß § 63 Abs. 4 Nr. 2 und 3 WHG
wasserrechtlich als geeignet.
(8) Die Geltungsdauer dieses Bescheides (siehe Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung im
Sinne von Einbau des Regelungsgegenstandes und nicht auf die Verwendung im Sinne der
späteren Nutzung.
Bestimmungen für das Bauprodukt
Allgemeines
Die Hebersicherung und ihre Teile müssen den Besonderen Bestimmungen und der Anlage
dieses Bescheides sowie den beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Angaben
entsprechen.
DIN 51603-1:2020-09
Flüssige Brennstoffe – Heizöle – Teil 1: Heizöl EL, Mindestanforderungen
DIN SPEC 51603-6:2017-03
Flüssige Brennstoffe – Heizöle – Teil 6: Heizöl EL A – Mindestanforderungen
DIN EN 14214:2019-05
Flüssige Mineralölerzeugnisse - Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in
Dieselmotoren und als Heizöl - Anforderungen und Prüfverfahren
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist
Seite 3 von 6 | 28. April 2021
,
1
4
gilt der Regelungsgegenstand damit
mit Zusatz von FAME nach
2
1.65.50-4/21
210420384-V02.08.2021

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