TLV LA Série Manuel D'utilisation page 21

Purgeurs d'air thermostatiques pour vapeur
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10. Eingeschränkte ausdrückliche Garantie der TLV
Vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen versichert die TLV CO., LTD., eine Gesellschaft
nach japanischem Recht („TLV"), dass die von ihr, von der TLV International Inc. („TII") oder von
einer ihrer Konzerngesellschaften mit Ausnahme der TLV Corporation (einer Gesellschaft nach
dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika) vertriebenen Produkte (nachstehend „die
Produkte") durch die TLV gemäß den von ihr für die jeweiligen Teilenummern veröffentlichten
Technischen Daten (nachstehend „die Technischen Daten") konstruiert und gefertigt wurden
und keinerlei Verarbeitungs- und Materialmängel aufweisen. Die Partei, von der die Produkte
erworben wurden, wird im Folgenden als „der Verkäufer" bezeichnet. Für Produkte oder
Komponenten (nachstehend „die Komponenten"), die von unverbundenen Dritten hergestellt
wurden, gewährt die TLV über eine etwaige Fremdherstellergarantie hinaus keinerlei Garantie.
Ausnahmen von der Garantie
Diese Garantie gilt nicht für Defekte oder Störungen infolge von:
1. unsachgemäßem Versand, unsachgemäßer Installation, Handhabung etc. durch Dritte, die
nicht zum Personenkreis von TLV, TII, TLV-Konzerngesellschaften oder von TLV ermächtigten
Dienstleistern gehören;
2. Schmutz, Abbrand, Rost etc.;
3. unsachgemäße Demontage oder Remontage oder unzureichende Inspektion und Wartung
durch Dritte, die nicht zum Personenkreis von TLV, TLV-Konzerngesellschaften oder von TLV
ermächtigten Dienstleistern gehören;
4. Naturkatastrophen, Naturgewalten oder höhere Gewalt;
5. Missbrauch, falscher Gebrauch, Unfälle oder anderen Gründen, die sich der Kontrolle von
TLV, TII oder TLV-Konzerngesellschaften entziehen;
6. unsachgemäßer Aufbewahrung, Wartung oder Reparatur;
7. den mit den Produkten gelieferten Anweisungen oder den üblichen Branchengepflogenheiten
zuwiderlaufender Bedienung der Produkte;
8. zweckfremder Verwendung;
9. mit den Technischen Daten unvereinbarer Verwendung;
10. Verwendung der Produkte mit gefährlichen Flüssigkeiten (Flüssigkeiten, die weder
Wasserdampf, Luft, Wasser, Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid noch Inertgase (wie Helium, Neon,
Argon, Krypton, Xenon, Radon etc.)) sind;
11. Nichtbefolgung der Anweisungen in der TLV-Gebrauchsanweisung für das Produkt.
Gültigkeitsdauer der Garantie
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Auslieferung der Produkte an deren
ersten Endbenutzer. Ungeachtet der obigen Bestimmungen sind Ansprüche im Rahmen dieser
Garantie innerhalb von drei (3) Jahren nach der Auslieferung an den Erstkäufer geltend zu
machen, falls der Erstkäufer und der erste Endbenutzer nicht identisch sind.
Jegliche hier nicht ausgeschlossene implizite Garantie, die von Rechts wegen entsteht,
einschließlich der impliziten Garantie der Marktgängigkeit und der Tauglichkeit für einen
bestimmten Zweck, sowie jegliche hier nicht ausgeschlossene ausdrückliche Garantie gelten nur
gegenüber dem Erstkäufer und sind auf ein (1) Jahr nach dem Versand durch den Verkäufer
beschränkt.
Einschränkung der Rechtsbehelfe
Der einzig zulässige Rechtsbehelf im Rahmen dieser Garantie sowie im Falle jeglicher
ausdrücklicher Garantie oder implizierter Garantien, die hier nicht ausgeschlossen sind
(einschließlich der impliziten Garantie der Marktgängigkeit und der Tauglichkeit für einen
bestimmten Zweck), ist der Ersatz, sofern: (a) Der geltend gemachte Mangel dem Verkäufer
schriftlich innerhalb der Garantiedauer mitgeteilt wird und diese Mitteilung eine schriftliche
Beschreibung des behaupteten Mangels und eine Beschreibung, wie und wann das für
mangelhaft befundene Produkt verwendet wurde, enthält; und (b) das für mangelhaft befundene
Produkt nebst einer Kopie der für den Kauf ausgestellten Rechnung dem Verkäufer unter
Vorauszahlung der Fracht- und Versandkosten und mit einer vom Verkäufer ausgestellten
Retourgenehmigung und einer Nachverfolgungsnummer zurückgesandt wird. Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, jegliches für mangelhaft befundenes Produkt am Standort des ersten
Endbenutzers zu inspizieren, bevor er eine Retourgenehmigung ausstellt. Ergibt diese Inspektion
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