Geräuschemission; Umgebungsbedingung; Uvv-Prüfung; Elektromagnetische Verträglich - LORCH M 150 CuSi BasicPlus Manuel D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 144
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
6
Geräuschemission
Der Geräuschpegel des Geräts ist kleiner
als 70 dB(A), gemessen bei Normlast nach
EN 60974-1 im maximalen Arbeitspunkt.
7

Umgebungsbedingung

Temperaturbereich der Umgebungs-
luft:
im Betrieb: -10 °C ... +40 °C (+14 °F ... +104 °F)
bei Transport
und Lagerung: -25 °C ... +55 °C
(-13 °F ... +131 °F)
Relative Luftfeuchtigkeit:
bis 50 % bei 40 °C (104 °F)
bis 90 % bei 20 °C (68 °F)
Betrieb, Lagerung und Transport
darf nur innerhalb der angege-
benen Bereiche stattfinden! Die
Verwendung außerhalb dieser Be-
reiche gilt als nicht bestimmungs-
gemäß. Für hieraus entstandene
Schäden haftet der Hersteller
nicht.
Die Umgebungsluft muss frei von Staub,
Säuren, korrosiven Gasen oder weiteren
schädlichen Substanzen sein!
8
UVV-Prüfung
Der Betreiber von gewerblich genutzten
Schweißanlagen ist dazu verpflichtet, ein-
satzbedingt regelmäßig eine Sicherheits-
überprüfung der Anlagen nach EN 60974-4
durchführen zu lassen. Lorch empfiehlt eine
Prüffrist von 12 Monaten.
Auch nach Änderung oder Instandsetzung
der Anlage muss eine Sicherheitsüberprü-
fung durchgeführt werden.
10.13
Unsachgemäß
te UVV-Prüfungen können zur
Zerstörung der Anlage führen.
Nähere Informationen über UVV-
Prüfungen an Schweißanlagen er-
halten Sie bei autorisierten Lorch
Service-Stützpunkten.
9
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)
Dieses Produkt entspricht den derzeit gelten-
den EMV-Normen. Beachten Sie folgendes:
‰ Das Gerät ist bestimmt zum Schweißen
bei gewerblichen als auch industriellen
Einsatzbedingungen (CISPR 11 class A).
Bei Einsatz in anderen Umgebungen (z.
B. Wohngebieten) können andere elektri-
sche Geräte gestört werden.
‰ Elektromagnetische Probleme bei der In-
betriebnahme können entstehen in:
Netzzuleitungen, Steuerleitungen, Sig-
nal- und Telekommunikationsleitungen
in der Nähe der Schweiß- bzw. Schneid-
einrichtung
Fernseh- und Rundfunksender und
-empfänger
Computer und anderen Steuereinrich-
tungen
Schutzvorrichtungen in gewerblichen
Einrichtungen (z. B. Alarmanlagen)
Herzschrittmachern und Hörhilfen
Einrichtungen zum Kalibrieren oder
Messen
in Geräten mit zu geringer Störfestigkeit
Falls andere Einrichtungen in der Umge-
bung gestört werden, können zusätzliche
Abschirmungen notwendig werden.
‰ Die zu betrachtende Umgebung kann
sich bis über die Grundstücksgrenze er-
strecken. Dies ist von der Bauart des Ge-
bäudes und anderen dort stattfindenden
Tätigkeiten abhängig.
durchgeführ-
- 7 -

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