Einsatzbereich; Grenzen; Berührungsschutz - Helios RD Série Notice De Montage Et D'utilisation

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Montage- und Betriebsvorschrift
DE
* Die maximale Fördermitteltemperatur des
jeweiligen Gerätes ist den aktuell gültigen
Helios Verkaufsunterlagen zu entnehmen.
m
WARNUNG
RD.. und VD.. – Dachventilatoren
• Nach dem Stillstand rotierender Teile ist eine Wartezeit von 3 min einzuhal-
ten, da durch interne Kondensatoren auch nach der Trennung vom Netz
gefährliche Spannungen auftreten können!
• Dachventilatoren nur mit für das Gewicht geeigneten Transportmitteln bewe-
gen, beim Transport Sicherheitsschuhe tragen!
• Beim Auspacken des Gerätes Handschuhe/Sicherheitsschuhe tragen.
• Geeignete Tragkraft, -eigenschaften des Befestigungsuntergrunds sicher-
stellen und diesbezüblich geeignete Befestigungsmittel verwenden.
• Bei Arbeiten oder Aufenthalt in der Nähe des laufenden Ventilators kann je
nach Ventilatorgröße ein Gehörschutz erforderlich sein!
• Alle anlagenbezogenen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten! Gegebenen-
falls müssen weitere länderspezifische Vorschriften eingehalten werden!
• Der Berührungsschutz gemäß DIN EN 13857 ist im eingebauten Zustand
sicherzustellen (Kapitel 1.5)! Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert
werden.
• Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine Personen, Textilien
oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. auch Kleidung von Personen,
befinden. Weiterhin muss der Ausblasbereich frei von Gegenständen und
Stoffen sein, die weggeschleudert werden können.
• Eine leichte Zugänglichkeit für Inspektions- und Reinigungspersonal ist zu
gewährleisten, andere Personen dürfen keinen Zugang zum Ventilator haben!
• Eine gleichmäßige Zuströmung und ein freier Ausblas sind zu gewährleisten!
• Ein Motorschutzgerät (Zubehör) für alle 1~ Motoren ab Ø 315 und alle
3~ Motoren ist zwingend erforderlich!
1.3
Einsatzbereiche
– Bestimmungsgemäßer Einsatz:
Förderung normaler oder leicht staubhaltiger (Partikelgröße < 10 µm), wenig aggressiver und feuchter Luft, in
gemäßigtem Klima bei Temperaturen im Bereich von -20 °C bis max +70 °C, bei stationärem Einbau des Ventilators.
Bei Überschreitung der max. zulässigen Fördermitteltemperatur* ist der entsprechende Artikel in der Ausführung
„T120" zu verwenden. Aufstellung: Auf Dächern waagrecht (Kapitel 3.0), unzugänglich für nicht autorisierte
Personen.
– Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch:
Die Ventilatoren sind nicht zum Betrieb unter erschwerten Bedingungen wie z.B. aggressive Medien, längere
Stillstandzeiten, starke Verschmutzung, übermäßige Beanspruchung durch klimatische, technische oder elektroni-
sche Einflüsse geeignet. Eine Verwendung in einer mobilen Einheit (z.B. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe, usw.) ist nicht
vorgesehen.
– Missbräuchlicher, untersagter Einsatz:
Förderung von explosionsfähigen Gasgemischen/Medien. Aufstellung in einem/r explosionsgefährdeten
Bereich/Atmosphäre. Betrieb ohne normgerechte Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzgitter). Förderung von Feststoffen
oder Feststoffanteilen > 10 µm im Fördermedium sowie Flüssigkeiten. Förderung von abrasiven und/oder die
Ventilatorwerkstoffe angreifende Medien. Förderung von fetthaltigen Fördermedien. Senkrechte (hängend) Aufstellung
des Dachventilators.
1.4

Grenzen

Räumlich:
Für den Ansaugbereich ist eine gerade, glatte Rohrstrecke oder ein freies Ansaugen vorzusehen. Der Ausblasbereich
darf nicht versperrt werden, es ist ein Mindestabstand von 1 m zum Ventilator einzuhalten. Der Ventilator muss für
Reinigungs- und Wartungszwecke leicht zugänglich sein, insbesondere der Klemmenkasten/Revisionsschalter.
Schnittstelle Energieversorgung:
Anschluss nur mit festverlegten Leitungen
3 Phasen + PE + 2x TB (TK) bzw. TP (KL) oder 1 Phase + N + PE + 2x TB (TK) bzw. TP (KL)
ein Motorvollschutzgerät ist für alle 3~ Geräte bzw. für 1~ Geräte ab Ø 315 zwingend erforderlich
1.5
Berührungsschutz
Beim Einbau sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten!
Der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich!
Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert werden. Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine
Personen, Textilien oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. auch Kleidung von Personen, befinden.
In Abhängigkeit der Einbauverhältnisse kann ein Berührungsschutz saugseitig erforderlich sein.
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