Einsatzbereich; Grenzen; Berührungsschutz - Helios RDEC Série Notice De Montage Et D'utilisation

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Montage- und Betriebsvorschrift
DE
m
WARNUNG
RD/VD.. EC – Dachventilatoren
• Dachventilatoren nur mit für das Gewicht geeigneten Transportmitteln bewe-
gen. Beim Transport Sicherheitsschuhe tragen!
• Beim Auspacken des Gerätes Handschuhe und Sicherheitsschuhe tragen.
• Geeignete Tragkraft und Trageigenschaften des Befestigungsuntergrundes
sicherstellen und diesbezüglich geeignete Befestigungsmittel verwenden.
• Bei Arbeiten oder Aufenthalt in der Nähe des laufenden Ventilators kann je
nach Ventilatorgröße ein Gehörschutz erforderlich sein!
• Alle anlagenbezogenen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten! Gegebenen-
falls müssen weitere länderspezifische Vorschriften eingehalten werden!
• Der Berührungsschutz gemäß DIN EN 13 857 ist in eingebautem Zustand
sicherzustellen (Kapitel 1.5)! Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert
werden.
• Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine Personen,
Textilien oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. Kleidung von Personen,
befinden. Weiterhin muss der Ausblasbereich frei von Gegenständen und
Stoffen sein, die weggeschleudert werden können.
• Eine leichte Zugänglichkeit für Inspektions- und Reinigungspersonal ist zu
gewährleisten, andere Personen dürfen keinen Zugang zum Ventilator haben!
• Eine gleichmäßige Zuströmung und ein freier Ausblas sind zu gewährleisten!
1.3

Einsatzbereich

Bestimmungsgemäßer Einsatz:
Förderung normaler oder leicht staubhaltiger (Partikelgröße < 10 µm), wenig aggressiver und feuchter Luft, in
gemäßigtem Klima bei Temperaturen im Bereich von -20 °C bis max +60 °C, bei stationärem Einbau des Ventilators.
Aufstellung: Auf Dächern waagerecht (Kapitel 3.0), unzugänglich für nicht autorisierte Personen.
Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch:
Die Ventilatoren sind nicht zum Betrieb unter erschwerten Bedingungen wie z.B. aggressive Medien, längere
Stillstandzeiten, starke Verschmutzung, übermäßige Beanspruchung durch klimatische, technische oder elektroni-
sche Einflüsse geeignet. Die Verwendung in mobilen Einheiten (z.B. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe, usw.) ist nicht
vorgesehen.
Missbräuchlicher, untersagter Einsatz:
- Förderung von explosionsfähigen Gasgemischen/Medien.
- Aufstellung in einem/r explosionsgefährdeten Bereich/Atmosphäre.
- Betrieb ohne normgerechte Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzgitter).
- Förderung von Feststoffen oder Feststoffanteilen > 10 µm im Fördermedium sowie Flüssigkeiten. Förderung von
abrasiven und/oder die Ventilatorwerkstoffe angreifenden Medien.
- Förderung von fetthaltigen Fördermedien.
- Senkrechte (hängend) Aufstellung des Dachventilators.
1.4

Grenzen

Räumlich:
Für den Ansaugbereich ist eine gerade, glatte Rohrstrecke oder ein freies Ansaugen vorzusehen. Der Ausblasbereich
darf nicht versperrt werden. Es ist ein Mindestabstand von 1 m zum Ventilator einzuhalten. Der Ventilator muss für
Reinigungs- und Wartungszwecke leicht zugänglich sein, insbesondere der Klemmenkasten/Revisionsschalter.
Schnittstelle Energieversorgung:
Anschluss nur mit festverlegten Leitungen
3 Phasen + PE oder 1 Phase + N + PE
Steuerleitung
1.5
Berührungsschutz
Beim Einbau sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten!
Der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich!
Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert werden. Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine
Personen, Textilien oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. Kleidung von Personen, befinden.
In Abhängigkeit der Einbauverhältnisse kann ein Berührungsschutz saugseitig erforderlich sein.
Ventilatoren, die durch ihre Einbauweise (z.B. Anschluss an Lüftungskanäle) geschützt sind, benötigen kein
Schutzgitter, wenn die Anlage die gleiche Sicherheit bietet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber für
Nichteinhaltung der aktuellen Norm (DIN EN 13 857) und für Unfälle infolge fehlender Schutzeinrichtungen haftbar
gemacht werden kann.
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