Restrisiken; Verantwortung Des Betreibers - Häfele Dialock DT 100 Instructions De Montage

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2.4 Restrisiken

2.5 Verantwortung
des Betreibers
6
Die Komponenten sind nach dem Stand der Technik und gemäß aktuellen Sicher-
heitsanforderungen konzipiert.
Dennoch verbleiben Restgefahren, die umsichtiges Handeln erfordern. Im Folgen-
den sind die Restgefahren und die hieraus resultierenden Verhaltensweisen und
Maßnahmen aufgelistet.
Elektrischer Strom
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Bei Berührung spannungsführender Teile besteht unmittelbare Lebensge-
fahr durch Stromschlag.
Eine Beschädigung der Isolation oder einzelner Bauteile kann lebensge-
fährlich sein.
• Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von Elektrofachkräften aus-
führen lassen.
• Bei Beschädigungen der Isolation Spannungsversorgung sofort ab-
schalten und Reparatur veranlassen.
• Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel den spannungsfreien Zustand herstellen und für die
Dauer der Arbeiten sicherstellen. Dabei die 5 Sicherheitsregeln be-
achten:
– Freischalten.
– Gegen Wiedereinschalten sichern.
– Spannungsfreiheit feststellen.
– Erden und kurzschließen.
– Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder ab-
schranken.
• Niemals Sicherungen überbrücken oder außer Betrieb setzen. Beim
Auswechseln von Sicherungen die korrekte Stromstärkenangabe ein-
halten.
• Feuchtigkeit von spannungsführenden Teilen fernhalten. Diese kann
zum Kurzschluss führen.
Betreiber ist diejenige Person, die das Zutrittskontrollsystem zu gewerblichen oder
wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung/Anwen-
dung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für
den Schutz des Benutzers des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das Zutrittskontrollsystem wird üblicherweise im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Zutrittskontrollsystems unterliegt daher den gesetzlichen Pflich-
ten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbe-
reich des Zutrittskontrollsystems gültigen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Umwelt-
schutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Fluchtwege und Fluchttüren im Gefah-
renfall für alle Personen begehbar sind.

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