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Notice X7 ALL 2010.qxd
12/07/10
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8 / Garantie

Bedingungen:
Wir haben auf die Herstellung unserer automatischen
ZODIACPoolreiniger unsere größte Sorgfalt und unser gesamtes
technisches Know-How verwandt. Alle unsere Poolreiniger
unterliegen Qualitätskontrollen und verfügen über eine Garantie
gegen Herstellungsfehler. Sollten Sie wider Erwarten und trotz aller
Sorgfalt und umfangreichen Know-how, welche die Herstellung
unserer Produkte kennzeichnen, Anlaß für die Inanspruchnahme
unserer Garantie haben, so erstreckt sich diese nur auf den
kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Wir arbeiten ständig an der
Verbesserung unserer Modelle bzw. nehmen Änderungen vor, die
dem technischen Fortschritt Rechnung tragen. Es versteht sich, daß
diese auf Vervollkommnung ausgerichteten Modifikationen nicht
nachträglich in den Garantieumfang früherer Modelle aufgenommen
werden können.
Garantiefrist:
Die Garantiezeit läuft ab Rechnungsdatum und beträgt für die
Poolreiniger X7 Quattro, 3 JAHRE.
Für den X7 Quattro Reiniger gewähren wir lhnen eine Garantie von
36 Monaten ab Verkaufsdatum (Kaufbeleg). Innerhalb dieser frist
ersetzen wir lhnen unabhängig von der Ursache der Beschädigung
die Fehlerhaften Teile.
In keinem Fall bewirken eine im Rahmen der Garantie erfolgte
Reparatur oder ein Auswechseln von Teilen eine Erneuerung oder
Verlängerung der Garantiefrist für das Gerät.
Garantiegegenstand:
Innerhalb der oben festgelegten Garantiefrist wird jedes defekte
Teil vom Hersteller instand gesetzt oder durch ein neues bzw. Ein
funktionsfähiges Teil ersetzt. Diese Garantie gilt für alle im
Augenblick der Warenübergabe bestehenden Konformitätsmängel.
Bei Rückgabe der Ware an unser Werk werden die Transportkosten
vom Benutzer getragen, während die Lohnkosten zu Lasten des
Zwischenhändlers gehen. Stillstand eines Gerätes und Verlust durch
entgangene Vorteile aufgrund der Funktionsuntüchtigkeit des
Gerätes im Fall einer eventuellen Reparatur bewirken keinen
Anspruch auf Entschädigung. In jedem Fall gilt weiterhin die
gesetzliche Die gesetzliche Garantie laut Artikel 1641 des
Zivilgesetzbuches findet Anwendung.
DIESE GARANTIE GILT UNTER VORBEHALT DES INKRAFTTRETENS
VON GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN, DIE IM AUGENBLICK DER
NIEDERSCHRIFT DER VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN NOCH NICHT
VERÖFFENTLICHT WAREN.
Transportschäden:
Das Risiko für den Transport der Geräte trägt stets der Nutzer.
Es obliegt ihm, vor Annahme der Lieferung des Gerätes dessen
einwandfreien Zustand zu überprüfen. Wir übernehmen keinerlei
diesbezügliche Haftung.

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