Allgemeine Garantiebedingungen - deville C07836 Notice D'installation Et D'emploi

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9 - ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

1.
MODALITÄTEN
Außer der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel, garantiert DEVILLE im Falle von sichtbaren Mängeln oder
Abweichungen des gelieferten Materials vom bestellten Material die Wahrung.
Ungeachtet der Bestimmungen gegenüber dem Spediteur, müssen die Reklamationen der sichtbaren Mängel, die bei der
Annahme des Materials entdeckt wurden schriftlich (per Einschreiben mit Empfangsbestätigung) innerhalb von fünf
Tagen nach der Feststellung der Mängel eingereicht werden. Der Käufer muss jeglichen Nachweis der festgestellten
Mängel oder Defekte liefern. Außerdem muss er DEVILLE die Möglichkeit lassen, die Feststellung der Mängel oder
Defekte selbst vorzunehmen und diese zu beseitigen. Desgleichen muss der Käufer DEVILLE die nicht konformen
Materialien zur Verfügung stellen, gemäß den Anweisungen von DEVILLE. Alle Materialrücksendungen, egal aus
welchen Gründen, dürfen nur nach formeller vorheriger Zustimmung von DEVILLE erfolgen.
2.
UMFANG
Abgesehen von Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen deckt die DEVILLE - Garantie den kostenlosen
Austausch oder die Reparatur des Materials oder des defekten Elements (außer Verschleißteile) durch seinen
Servicedienst unter Ausschluss von Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten.
Haarrisse, die bei emaillierten Geräten auftreten, werden nicht als Fabrikationsfehler betrachtet. Sie sind die Folge von
Ausdehnungsdifferenzen Blech-Email oder Gusseisen-Email und ändern nichts an der Haftung. Die gelieferten
Ersatzteile haben eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum. Jede zusätzliche Garantie, die mit einem
Vertragspartner von DEVILLE getroffen wurde, verpflichtet DEVILLE zu nichts. Die Vorlage des Garantiescheins, der mit
dem Datumsstempel des Vertragspartners von DEVILLE versehenen ist, wird bei in Anspruchnahme der Garantie
verlangt.
Entweder muss dieser Garantieschein bei Antrag auf Reparation des unter Garantie stehenden Gerätes vorgelegt
werden oder ein abtrennbarer Abschnitt des Gebrauchscheins muss DEVILLE innerhalb der bewilligten Frist zugesendet
werden. Notfalls kann das Datum auf der von DEVILLE ausgestellten Rechnung in Erwägung gezogen werden. Die
Intervention während der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der Garantie.
3.
DAUER
Die vertraglich vereinbarte Garantiedauer von DEVILLE beträgt 2 Jahre (5 Jahre für den Heizkörper des Kamins) und
beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Jegliche Reklamationen müssen innerhalb der bewilligten Frist und der oben
erwähnten Modalitäten formuliert werden. Die Reparatur, der Austausch oder die Änderung eines Teils während der
Garantiezeit hat weder eine Verlängerung der Garantie zur Folge noch Entschädigungen für diverse Kosten wie
Lieferverzug, Unfall oder jegliche andere Schäden.
4.
AUSNAHME
Die Garantie ist in folgenden als Beispiel wertenden Fällen nicht gültig : Installation und Montage von Geräten dessen
Kosten nicht zu Lasten von DEVILLE gehen. Daraus folgt, dass DEVILLE nur bei materiellen Schäden oder
Personenschäden durch eine Installation, die nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Anordnungen entsprechen,
zur Verantwortung gezogen werden kann ( z.B. das Nichtvorhandensein eines Erdanschlusses : schlechte Installation )
Normale Materialabnutzung oder anormale Materialbenutzung und – verwendung, besonders im Falle einer Industrie-
oder Handelsbenutzung oder der Einsatz des Materials unter anderen Bedingungen für die der Material nicht konstruiert
wurde. Diese ist z.B. der Fall bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Bedingungen in der Gebrauchsanweisung von
DEVILLE : Exposition an äußere Bedingungen, wie extreme Feuchtigkeit oder anormale Spannungsvariationen.
Anomalien, Beschädigungen oder Unfälle, die durch Schock, Fall, Vernachlässigung, Beaufsichtigungs- oder
Wartungsfehlern verursachte wurden.
Änderungen, Transformationen oder Interventionen, die von Personen oder Unternehmen, die nicht von DEVILLE
zugelassen sind, durchgeführt wurden oder die mit Ersatzteilen, die weder Originalteil noch vom Hersteller zugelassen
sind, realisiert wurden.
5.
BESONDERE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen vervollständigen und präzisieren die oben angesprochenen allgemeinen Garantiebedingungen und
haben gegenüber denen auf dem beiliegenden Blatt „Besondere Geschäftsbedingungen von DEVILLE - Garantie"
Vorrang.
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