besitzer aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger oder bei den von den Herstellern
bzw� Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerich-
teten Sammelstellen abgeben� Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich� Bitte geben Sie das
Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale zurück� Rücknahme-
pflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m
geräte� Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m
, sofern sie dauerhaft oder zumindest
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mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten� Ebenso rücknahmepflichtig sind Fern-
absatzhändler mit einer Lagerfläche von min-
destens 400 m
oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens
800 m
� Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
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unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
für Elektro- und Elektronik-
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für Elektro- und Elektronikgeräte
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