Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen
Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen� Ver-
braucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungs-
abfall getrennten Erfassung zuzuführen� Auf diese
Weise wird eine umwelt- und ressourcenscho-
nende Verwertung sichergestellt� Batterien und
Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungs-
frei entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen und einer vorgesehenen Ent-
sorgung zuzuführen� Das Gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können� Elektro- und Elektronikgeräte-
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