GARANT GridLine Flüssigkeitenschrank, Umweltschrank
de
2.2.2.
Umweltschrank
Zur Lagerung von giftigen und wassergefährdenden Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 bis 4.
Zur Lagerung von Behältern mit maximal 20 Liter Füllmenge pro Fachboden. Gesamtvolumen von 200 Liter für alle Be-
bg
hälter pro Fachboden nicht überschreiten.
Maximale Tragfähigkeit von 100 kg pro Fachboden nicht überschreiten.
Nur Stoffe lagern, die mit Material der Auffangwanne verträglich sind.
da
Stoffe nur gemeinsam lagern, bei denen eine Stoffverträglichkeit gegeben ist.
Zwischen Behälter und Wannenrand, Abstand von mindestens 1 cm einhalten.
en
Lüftungsschlitze freihalten, nicht abdecken.
Nach Instandsetzung der Wanne, Dichtheitsprüfung durch Hersteller oder Fachbetrieb durchführen lassen.
Nur mit Auffangwanne Art.-Nr. 980096 bestücken.
fi
2.3.
SACHWIDRIGER EINSATZ
Nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwenden.
Keine eigenmächtigen Umbauten und Modifizierungen tätigen.
fr
Keiner starken Hitze, direkter Sonnenbestrahlung oder offenem Feuer aussetzen.
Keine überstehenden Gegenstände auf Schrankgehäuse lagern.
it
Nicht in Schrank, Schubladen und auf Fachboden stellen oder setzen.
Gegenstände nicht ruckartig ablegen.
Keine Lebensmittel lagern.
hr
2.3.1.
Flüssigkeitenschrank
Keine Gefahrstoffe oder Chemikalien lagern.
2.3.2.
Umweltschrank
lt
Keine entzündlichen Flüssigkeiten oder aggressiven Stoffe lagern.
Nicht verwenden, wenn Auffangwanne Korrosionsschäden, Risse oder Undichtigkeit aufweist.
nl
Auffangwanne nicht anbohren oder anderweitig modifizieren.
Keinem Wasser, Niederschlag und Verschmutzungen aussetzen.
2.4.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
no
Nationale und regionale Vorschriften zur Sicherheit und Unfallverhütung beachten. Schutzkleidung wie Fußschutz und
Schutzhandschuhe entsprechend der jeweiligen Tätigkeit und der zu erwarteten Risiken wählen und bereitstellen. Bei Bela-
dung mit oder Entnahme von Flüssigkeiten, geeignete Schutzkleidung tragen. Ob Schutzkleidung geeignet ist, ist von ver-
pl
wendetem Gefahrstoff abhängig.
2.5.
PERSONENQUALIFIKATION
Fachkraft für mechanische Arbeiten
pt
Fachkraft im Sinne dieser Dokumentation sind Personen, die mit Aufbau, mechanischer Installation, Inbetriebnahme, Stö-
rungsbehebung und Wartung des Produkts vertraut sind und über folgende Qualifikationen verfügen:
Qualifizierung / Ausbildung im Bereich Mechanik gemäß den national geltenden Vorschriften.
ro
Unterwiesene Person
Unterwiesene Personen im Sinne dieser Dokumentation sind Personen, die für die Durchführung von Arbeiten in den Berei-
chen Transport, Lagerung und Betrieb unterwiesen worden sind.
sv
2.6.
BETREIBERPFLICHTEN
Der Betreiber muss sicherstellen, dass Personen, die am Produkt arbeiten, die Vorschriften und Bestimmungen sowie fol-
sk
gende Hinweise beachten:
Nationale und regionale Vorschriften für Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutzvorschriften.
Keine beschädigten Produkte montieren, installieren oder in Betrieb nehmen.
sl
Erforderliche Schutzausrüstung muss bereitgestellt werden.
Gültige Richtlinien zur Lagerung von Gefahrstoffen beachten.
Richtlinie über Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl (StawaR) beachten.
es
Gefährdungsbeurteilung und Anfertigung eines Gefahrstoffverzeichnisses durch Betreiber durchführen.
3.
Geräteübersicht
cs
A
hu
1
Schrankgehäuse
6
5
Flügeltür