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PowerA OVERPOWERED Serie Manuel De L'utilisateur page 23

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TURBO-EINSTELLUNG
DE
23
A. Drücke und halte eine der Tasten A,
B, X, Y, die du auf Turbo einstellen
möchtest.
B. Während du die gewünschte
Taste gedrückt hältst, drücke die
Turbotaste.
C. Die Programmstatus-LED blinkt
dreimal, um anzuzeigen, dass der
Turbo eingestellt wurde.
D. Drücke die Turbo-Taste erneut, um
den Turbo auszuschalten
FEHLERBEHEBUNG
PROBLEM:
Mein Controller lässt sich nicht einschalten.
LÖSUNG:
Bestätige, dass der Controller vollständig aufgeladen
ist. Schließe ihn bei Bedarf zum Aufladen an.
PROBLEM:
Mein PC-Controller wird in den Einstellungen
meines Geräts nicht angezeigt.
LÖSUNG:
Halte die SYNC-Taste auf der Unterseite des
Controllers 3 Sekunden lang gedrückt, um den
Kopplungsmodus zu aktivieren (die LED blinkt
schnell).
PROBLEM:
Mein kabelloser Controller lässt sich nicht
koppeln.
LÖSUNG 1:
Vergewissere dich, dass der Akku geladen ist, indem
du das USB-C-Kabel einsteckst.
LÖSUNG 2:
Bestätige, dass du den Prozess der kabellosen
Kopplung befolgst.
LÖSUNG 3:
Stecke eine Büroklammer in die oben erwähnte
Reset-Öffnung, um den Controller auf die
Werkseinstellungen zurückzusetzen.
Die neuesten FAQs findest du unter www.powera.com/support
2-JAHRE-GARANTIE
Für Garantiedetails oder Unterstützung mit Ihrem authentischen
PowerA-Zubehör besuche bitte www.powera.com/support
SYMBOLE FÜR REGIONALE KONFORMITÄT
Weitere Informationen erhalten Sie über eine Websuche nach den
Namen der einzelnen Symbole.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten:
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private
Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse
einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie
Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und
Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols
nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten
haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät um-schlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungs¬frei aus dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-ten
Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte
dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören ins-besondere nicht in
den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt
zu sammeln und etwa über die ört-lichen Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach §
14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im
Rahmen der Optierung durch die öffent-lich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung
zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten
separiert werden, um diese für die Wie-derverwendung
vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG
können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Sied-lungsabfall

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